Pressemitteilung vom 06.04.2025
Neue Vereinbarung zum Schutz von Gewaltopfern in Rheinland-Pfalz
Eine neue Vereinbarung zwischen dem Weißen Ring, dem Sozialministerium und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung soll den Opferschutz in Rheinland-Pfalz verbessern. Ziel ist es, Opfern von körperlicher und psychischer Gewalt schneller und unbürokratischer zu helfen.

Mainz. Der Schutz von Gewaltopfern in Rheinland-Pfalz wird durch eine intensivere Zusammenarbeit verschiedener Institutionen gestärkt. Sozialministerin Dörte Schall (SPD) betonte in Mainz die Bedeutung der neuen Vereinbarung, die die Kooperation langfristig festlegt. Wesentliches Element sind die sogenannten Schnellen Hilfen, die eine zeitnahe Unterstützung bieten. Dazu zählen psychotherapeutische Soforthilfe in acht Traumaambulanzen sowie ein spezielles Fallmanagement im Landesamt, das Opfer durch den bürokratischen Antragsprozess begleitet.
Heike Gorißen-Syrbe, Chefin des Landesamts, erklärte: "Durch die Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring werden die Hilfsstrukturen gestärkt und Angebote ergänzt, um Opfer von Gewalttaten bedürfnisorientiert unterstützen zu können." Das Landesamt bearbeitet rund 600 Anträge von Gewaltopfern jährlich. Seit 2024 können auch Betroffene psychischer Gewalt Entschädigung beantragen. Eine Sprecherin des Landesamts wies darauf hin, dass auch Impfgeschädigte einen Antrag stellen können. Trotz dieser Möglichkeiten stellt nur ein Bruchteil der Opfer tatsächlich einen Antrag auf Entschädigung.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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