Pressemitteilung vom 19.04.2025
Planungen für eigenständige Waldkita in Windhagen aus mehreren Gründen nicht genehmigungsfähig
Im Landkreis Neuwied nimmt die regelkonforme Gewährleistung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten einen bedeutenden Stellenwert ein. Folgerichtig werden zurzeit zahlreiche Kindertagesstätten im Kreis über ein finanzielles Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro erweitert. Dazu zählt auch die Natur-Kindertagesstätte Casa Natura in Rheinbrohl.

Windhagen/Neuwied. In diesem Zusammenhang ist dem Landkreis an einer Klarstellung gelegen: "Die Baugenehmigung in Rheinbrohl beinhaltet einen kleinen Bauwagen in einem Änderungsantrag zum vorhandenen Spielhaus sowie eine Jurte. Diese baulichen Anlagen sind baurechtlich nicht als eigenständige Anlage genehmigt, sondern unmittelbar an die bereits vorhandene Einrichtung Römer-Welt angegliedert. Ohne die Römer-Welt wäre die Genehmigung hier nicht erteilt worden. Zudem befinden sich die Anlagen in Ortsrandlage. Hier wurden im Vorfeld mehrere Standorte umfassend geprüft, ob sie den Anforderungen bis hin zum Baurecht entsprechen", erläutert Landrat Achim Hallerbach.
Ganz anders stellt sich die Lage in Windhagen dar. Dort hatten einige Initiatorinnen vom Butzelhof eine eigenständige Wald- beziehungsweise Bauernhof-Kita in rund 400 Metern Entfernung zu dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht nur geplant, sondern bereits ausgearbeitet. Für die Initiatorinnen vom Butzelhof wäre ein Grundstück in der Nähe ihres landwirtschaftlichen Betriebs verständlicherweise die Ideallösung gewesen; alternative Vorschläge sind bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht bekannt. Dieses Vorhaben erwies sich aber im Gegensatz zur Natur-Kindertagesstätte Casa Natura in Rheinbrohl aufgrund geltendem Bauplanungsrecht als nicht durchführbar. Insofern sind die beiden Projekte in Rheinbrohl und Windhagen in keiner Weise miteinander vergleichbar.
Im Dezember 2023 hatte der damalige Ortsbürgermeister von Windhagen, Martin Buchholz, das Kreisjugendamt erstmals über das Engagement der vier Initiatorinnen informiert. Daraufhin fand Anfang des Jahres 2024 ein erstes Gespräch mit dem Kreis- und dem Landesjugendamt zum Grundkonzept statt.
Obwohl bei den ersten Terminen zur Besichtigung des favorisierten Grundstücks noch keine positiven Stellungnahmen der Fachbehörden vorhanden waren, gab es bereits zwei Werbe-Flyer für die Errichtung einer Bauernhof-Kita am Butzelhof. Dabei lagen aber noch keinerlei Genehmigungen vor. Zuerst müssen jedoch alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein, bevor es Sinn macht, sich mit der näheren Ausgestaltung zu befassen. Maßgeblich dafür, ob eine Betriebserlaubnis letztlich durch das Landesjugendamt erteilt werden kann, bleibt immer die positive Stellungnahme der Fachbehörden, zu denen in der Regel Unfallkasse, Gesundheitsamt, Lebensmittelhygiene, Brandschutz, Bauamt und bei Waldkitas auch das Forstamt zählen.
Auf den Vorbehalt der Einschätzungen eben dieser Fachbehörden, die letztendlich entscheiden, ob der Standort geeignet ist, haben Kreisjugendamt und Landesjugendamt die Vertretung der Ortsgemeinde und die Initiatorinnen mehrfach hingewiesen. Offensichtlich sind die Planungen für die eigenständige Waldkita durch die Kommunalwahl im Juni 2024 und den Wechsel im Amt des Ortsbürgermeisters deutlich ins Stocken geraten.
Erst Ende Oktober 2024 gab es am Rande des regionalen Kita-Bedarfsplanungsgesprächs in der Verbandsgemeinde Asbach einen kurzen Austausch zwischen dem Kreisjugendamt und dem neugewählten Ortsbürgermeister Hans Dieter Geiger, bei dem er den Platzbedarf sowie die Notwendigkeit der neuen Kita-Gruppe kritisch hinterfragte und in Frage stellte.
Erst Anfang des Jahres 2025 ging beim Bauamt der Kreisverwaltung Neuwied dennoch eine schriftliche Bauvoranfrage im Auftrag der Ortsgemeinde Windhagen für eine "eigenständige Waldkita" an einem Standort rund 400 Meter entfernt vom Butzelhof und circa 100 Meter über einen Wirtschaftsweg von einer klassifizierten Straße entfernt ein. Bei dem angefragten Standort handelt es sich um ein Außenbereichsgrundstück im Sinne des § 35 Baugesetzbuch. Eine Privilegierung für eine Kindertagesstätte kann nicht ohne Bauplanungsrecht umgesetzt werden.
Für die Errichtung einer selbständigen Kita mit den in diesem Zusammenhang erforderlichen Funktionen fehlte schlussendlich die bauplanungsrechtliche Grundlage. Die Anfrage der Ortsgemeinde, die zunächst Ende des Jahres 2024 telefonisch, dann Anfang dieses Jahres (2025) in Form einer Bauvoranfrage beim Bauamt der Kreisverwaltung Neuwied eingegangen war, musste daher fristgerecht negativ beurteilt werden.
Am 16. Januar 2025 wurde der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach seitens des Kreisbauamtes in einer schriftlichen Antwort mitgeteilt, dass der Plan der Butzelhof-Initiatorinnen für eine eigenständige Kita nicht genehmigungsfähig ist.
In der Begründung wird darauf verwiesen, dass sich das Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch befindet. Bauplanungsrechtlich ist weder eine Zulässigkeit nach § 35 (1) - privilegiertes Vorhaben, noch nach § 35 (2) - sonstiges Vorhaben, gegeben.
"Zudem ist die Verkehrserschließung über einen Wirtschaftsweg ungeeignet, die Erschließung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Strom) ist ungeklärt und die Einrichtung ist nicht barrierefrei. Inwieweit die Bauwagen als Gebäude mit Aufenthaltsräumen unter anderem Anforderungen an Brandschutz (Bauordnungsrecht) erfüllen können und den Belangen des Arbeitsschutzes (Personalräume, Toilettenanlage für Mitarbeiter) Genüge getan werden kann, ist unklar", teilt das Kreisbauamt dazu mit.
"Das Ansinnen für eine eigenständige Waldkita in Windhagen ist nicht vergleichbar mit der Rheinbrohler Waldgruppe. Die Existenz der unmittelbar angegliederten Römer-Welt mit vorhandener intakter Infrastruktur und in Ortsrandlage war die Voraussetzung dafür, dass die Genehmigung in Rheinbrohl überhaupt gegeben werden konnte. Rechtliche Vorbehalte dienen allein dem Kindeswohl und müssen den Kita-Anforderungen entsprechen", stellt Landrat Achim Hallerbach mit Blick auf die geltende Rechtslage fest und bedauert, dass die Ortsgemeinde zu keinem Zeitpunkt den direkten, persönlichen Kontakt zu ihm gesucht hat. Hier hätte man frühzeitiger für Klarheit sorgen und an einer anderen Lösung arbeiten können.
Das Kreisbauamt hatte die Gemeindeleitung wiederum um Rücksprache gebeten, ob die Ortsgemeinde unter den genannten Vorbehalten, dennoch eine weitergehende Prüfung unter Beteiligung von Fachbehörden und einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünscht oder ob sie den Antrag kostenfrei zurückziehen möchte. Im Falle einer Fortsetzung der Prüfung kann die Vorlage weiterer Bauunterlagen erforderlich sein, wie beispielsweise eine naturschutzrechtliche Begleitplanung durch ein Fachbüro. Daraufhin wurde der Antrag am 10. Februar 2025 zurückgezogen. Inwiefern die neue Gemeindeleitung dieses Projekt ernsthaft verfolgt hat und als Herzensanliegen sieht, kann seitens der Kreisverwaltung nicht beantwortet werden. PM
Lokales: Asbach & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion