Kreis macht sich für Umsetzung der Energiewende in der Bauleitplanung stark
Achim Hallerbach: Die Energiewende muss von unten wachsen – Genehmigung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen wird erleichert
Kreis Neuwied. Der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach plädierte in der jüngsten Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Kreises Neuwied erneut für eine aktive Teilhabe der Kommunen und des Kreises an der Energiewende. So fordert der Landkreis die Lockerung der Restriktionen zur Windenergie in der Regionalplanung im Rahmen des im März beendeten Anhörungsverfahrens zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP). "Wenn die Energiewende kurz- und mittelfristige spürbare Erfolge verzeichnen soll, dann muss dies aktiv aus der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinden erwachsen", bekräftigt der Dezernent für Bauen, Umwelt und Energie, Achim Hallerbach.
Aktuell setzt die Landeregierung in der Energiewende verstärkt auf den Ausbau der Windenergie und schafft zurzeit mit der im Anhörungsverfahren befindlichen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) die planerischen Rahmenbedingungen. Die Teilfortschreibung setzt sowohl für die Regionalplanung als auch für Bauleitplanung der Kommunen neue Vorgaben zur Thematik "Erneuerbare Energien" und insbesondere für die Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz. Auch der Windenergieerlass, der Regelungen und zahlreiche Einschränkungen zur Errichtung von Windenenergieanlagen beinhaltete, wurde vor kurzem außer Kraft gesetzt.
Die Neuaufstellung des Regionalplanes setzt eine Reihe von Maßgaben der aktuellen Fassung des LEP IV um: "Insbesondere wurden die Zielvorgaben des LEP IV aus dem Jahre 2008 zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Sinne der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und die Festlegung von sogenannten Schwellenwerten für die weitere Wohnbauflächenentwicklung der Kommunen im neuen Planentwurf verankert", so Hallerbach.
Diese Schwellenwerte standen deshalb im Fokus einer kritischen Betrachtung. "Wir müssen die Planungshoheit der Gemeinden erhalten. Deshalb fordern wir, dass bei der Berechnung der Schwellenwerte für den künftigen Bauflächenbedarf die Grundstücke kleiner 2.000 Quadratmeter im Innenbereich nicht hinein gerechnet werden", so Achim Hallerbach. Eigentum verpflichtet, dies sei den Eigentümern sehr wohl bekannt. Deshalb seien viele Bauflächen im Innenbereich für die Familie, deren Kinder oder Enkelkinder vorbehalten oder auch zur Altersvorsorge. "Die Gemeinden haben darauf keine Steuerungsmöglichkeit und keinerlei Einfluss auf eine Marktzuführung dieser Flächen", unterstreicht der 1. Kreisbeigeordnete. Die Hinzurechnung durch die Hintertür müsse auf jeden Fall entfallen, da ansonsten Flächentauschmöglichkeiten innerhalb einer Gemeinde oder Verbandsgemeinde für viele kaum noch möglich sei.
Des Weiteren soll eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung über die bauleitplanerische Steuerung im Rahmen der Flächennutzungsplanung sichergestellt werden. Die Aussagen rund um die Energiegewinnung und -versorgung wurden neu formuliert. "Allerdings vermissen wir im neuen Regionalplan Aussagen zur aktiven Förderung regenerativer Energien. Gleichzeitig bleibt es jedoch bei der indirekten Steuerung der Windenergie durch den Ausschluss von Windenergieanlagen in großen Flusstälern und Hangbereichen, im Bereich von Grünzügen und im großen Umkreis von dominierenden landschaftsprägenden Gesamtanlagen, um nur einige Beispiele zu nennen", führt Hallerbach weiter an.
"Die Vorgaben der Landesregierung schlagen sich jedoch noch nicht im Entwurf für einen Regionalen Raumordnungsplan nieder", so der 1. Kreisbeigeordnete: "Die restriktiven Bestimmungen müssen unbedingt fallen, da der RROP-Entwurf in diesem Punkt durch die aktuelle Entwicklung überholt ist."
Diese beinhaltet die Sicherstellung eines geordneten Ausbaus der Windenergienutzung durch die Regional- und Bauleitplanung sowie die vorrangige Sicherstellung sogenannter windhöffiger Gebiete. Das Land plant, die Regionalplanung zu verpflichten, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, sowie die verbindliche Vorgabe, mindestens zwei Prozent der Landesfläche und zwei Prozent der Waldfläche des Landes für die Windenergie bereitzustellen. Darüber hinaus sollen Klimaschutzkonzepte von den Verbandsgemeinden und Städten aufgestellt werden. Die bisherige Vorgabe zur Standortplanung von Fotovoltaik-Anlagen wird abgeschwächt. Sie sollen künftig über bisher versiegelte Flächen hinaus auch auf ertragsschwachen Acker-, Grünflächen und anderen Standorten zulässig sein.
Sensible Gebiete bleiben aber Tabubereiche für Windräder: Naturschutzgebiete, vorgesehene Naturschutzgebiete, Kernzonen der Biosphärenreservate, Nationalparke, Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Limes.
Deutlich verändert bzw. gelockert hat sich nach Auskunft Hallerbachs die Lage in Bezug auf FFH- und Vogelschutzgebiete, Kernzonen der Naturparke und die Pufferzonen der anerkannten Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Limes. Dort gebe es keinen generellen Ausschluss mehr. In diesen Fällen urteile die Genehmigungsbehörde zukünftig entsprechend des jeweiligen Schutzzweckes. Für die übrigen Flächen, also außerhalb der Ausschlussgebiete und Vorranggebiete für Windenergie, können die Kommunen die Windenergie steuern, nämlich Bauflächen für Windenergie planen und Ausschlussgebiete festlegen.
"Mit den Naturschutzverbänden werden wir nunmehr zeitnah in die weitere Abstimmung eintreten", erklärt der 1. Kreisbeigeordnete. "Dabei sind interkommunale Konzepte in Verbindung mit der Schließung von Solidarpakten seitens des Landes als auch des Kreises ausdrücklich gewünscht", fügt Hallerbach an. "Mittels eines Solidarpaktes können nicht nur die Standortgemeinden, sondern auch die weiteren umliegenden Kommunen und die Bürgerschaft an der Wertschöpfung im Sinne eines Interessenausgleiches für z.B. entstehende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes teilhaben."
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