Tierschützer gewinnen vor Gericht
Die Vermittlung von Auslandshunden ist kein Tierhandel
Region/Lüneburg. Immer öfter haben deutsche Behörden in den letzten Jahren den Tierschutzvereinen, die sich wie der Hundeherzen Apariv e.V. dem Auslandstierschutz verschrieben haben, in das juristische "Aus" getrieben, indem sie behaupteten, die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland sei dem Tierhandel gleich zu setzen und die Vereine trieben somit gewerblichen Tierhandel (mit allen juristischen Konsequenzen).
Vielfach wurde dabei die Arbeit der angagierten und seriösen Tierschützer den Machenschaften der zahllosen ausschließlich profitorientierten kriminellen Hundehändlern gleichgesetzt, deren tierverachtenden Aktivitäten auch von Tierschützern verabscheut und bekämpft wird.
Mit seiner Entscheidung vom 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg diese Behörden in ihre Grenzen verwiesen und festgestellt: Tierschutzorganisationen, die Heimtiere aus dem Ausland nach Deutschland verbringen, um sie hier in ein neues Zuhause zu vermitteln, handeln nicht gewerbsmäßig und müssen demzufolge auch keine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz beantragen.
Das Gericht gab damit einem gemeinnützigen Tierschutzverein aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel recht, der sich gegen die Aufforderung des zuständigen Veterinäramtes zur Wehr setzte, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 TierSchG zu beantragen. Die Richter folgten der Auffassung der Tierschützer, dass mit der Rettung und Weitervermittlung von Hunden keine gewinnerzielende Absicht verfolgt werde. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass bei der Verbringung von Heimtieren aus dem Ausland durch gemeinnützige Tierschutzvereine keine Anzeigepflicht nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchVO) besteht.
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Eine Berufung wurde nach Angaben des klagenden Vereines nicht zugelassen. Die schriftliche Begründung finden Sie, sobald sie vorliegt, auf der Internetseite des Internationalen Tierschutzvereins Grenzenlos e. V. (www.itvgrenzenlos.de)
Weitere Informationen zum Auslandstierschutz sowie das Rechtsgutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland - Tierschutz und gewerblicher Handel“ finden Sie unter www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz
Damit können nun auch wir als Hundeherzen Apariv e.V. wieder aufatmen, da wir nun rechtlich abgesichert unsere Arbeit für unsere Schützlinge fortführen können und hoffen, dass damit nun auch die "kleinen Schikanen", mit denen wir ab und an zu kämpfen hatten, der Vergangenheit angehören. Das Urteil bestärkt uns in unserer Ansicht, dass Tierschutz keine nationale Angelegenheit ist und an den Landesgrenzen endet - denn das Leid der Tiere ist über alle Grenzen hinaus von denen die hören und sehen wollen laut zu hören und deutlich zu sehen.
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Arnold Bemberg, Hundeherzen Apariv e.V.
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