EU-Richtlinie für Freiwillige Feuerwehr scheint vom Tisch
Die Freiwilligen Feuerwehren im Land sollten unter die EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen. Die Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden pro Woche sollte auch die Feuerwehrangehörigen, die sich zu ihrem Beruf im Feuerwehrdienst engagieren, treffen. Dazu gab es Proteste der Politik und Feuerwehrverbände und weitere ehrenamtlich organisierter Hilfsorganisationen.
Altenkirchen/Neuwied. „Die Intervention der Politik zeigt erste Erfolge: Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass es derzeit keinen Vorschlag gibt, die bestehenden Regeln der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern oder eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden für die Freiwilligen Feuerwehren einzuführen. Das ist sehr zu begrüßen“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Neuwied-Altenkirchen, Erwin Rüddel.
Der Abgeordnete hatte sich mit aller Deutlichkeit für die Beibehaltung der derzeitigen deutschen Rechtslage und gegen eine eventuelle Änderung im Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgesprochen. Denn die führe zu gravierenden Nachteilen für die Freiwilligen Feuerwehren. Davon wären auch die Landkreise Altenkirchen und Neuwied betroffen.
Rüddel: „Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer und dürfen auch in Zukunft nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen.“ Dies hätte, so der Christdemokrat, nämlich absurde Konsequenzen zur Folge, die jegliches ehrenamtliche Engagement gefährdeten, in der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW oder in anderen Hilfsorganisationen und Initiativen.
Die EU-Pläne zielten darauf ab, auch ehrenamtliche Hilfsorganisationen in die europäische Arbeitszeitrichtline einzubeziehen. Das hätte angesichts einer zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche zur Folge gehabt, dass auch ehrenamtlich geleistete Stunden auf die Wochenarbeitszeit angerechnet würden. Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, die 40 Stunden in ihrem Beruf arbeiten, blieben dann nur noch maximal acht Stunden pro Woche für das Ehrenamt.
„Die Entwarnung der Europäischen Kommission zur Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie auf das Ehrenamt sehen die Spitzen der Feuerwehrverbände in Deutschland noch skeptisch. Doch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet eine vorbehaltlose Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf die Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtliche Hilfsorganisationen in Deutschland“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Der Deutsche Feuerwehrverband weise zu Recht darauf hin, dass die EU ihr Dementi mit der Empfehlung eines entsprechenden Gesundheitsschutzes sogleich wieder einschränke. „Gerade der Gesundheitsschutz von den Feuerwehren und den beteiligten Aufsichtsbehörden wird in Deutschland seit vielen Jahren umfassend sichergestellt. Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen deshalb die Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes und sprechen sich gegen eine weitere Regulierung durch die EU auf diesem Gebiet aus“, bekräftigt Erwin Rüddel in einer Pressemitteilung.