Verfolgter starb in brennendem Auto
Polizei hatte versucht, einen flüchtenden 27-jährigen Mann aus Gelsenkirchen zu stoppen – Person auf dem Beifahrersitz kam ebenfalls ums Leben – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Neustadt/Wied. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen des Unfalls am Donnerstag (10.5.) auf der A3 bei Neustadt/Wied wegen fahrlässiger Tötung. An dem Tag gegen vier Uhr morgens ereignete sich auf der Bundesautobahn A3 Höhe Neustadt/Wied in Fahrtrichtung Frankfurt ein tödlicher Verkehrsunfall.
Um 3.15 Uhr sollte das Fahrzeug des später verunglückten Fahrers auf der Bundesautobahn A2 bei Bottrop einer Personen- und Fahrzeugkontrolle unterzogen werden. Noch bevor die Kontrolle durchgeführt werden konnte, beschleunigte der Fahrer, ein 27-jähriger Mann aus Gelsenkirchen, sein Fahrzeug und flüchtete, um sich der Kontrolle zu entziehen. In dem Wagen saß noch eine weitere Person.
Zwecks Unterstützungsmaßnahmen zum Anhalten des Fahrzeugs wurde der Einsatzbereich der Bundesautobahn A3 zwischen den Anschlussstellen Bad Honnef/Linz und Neustadt/Wied durch zwei Funkstreifenwagen der Polizeiautobahnstation Fernthal angefahren.
Der Flüchtende passierte einen mit eingeschaltetem Blaulicht im Bereich des Parkplatzes Pfaffenbach stehenden Streifenwagen. Ein weiterer Streifenwagen, der ebenfalls das Blaulicht eingeschaltet hatte, befand sich ca. 200 Meter vor dem Beginn der Verzögerungsspur der Abfahrt Rastplatz Fernthal auf dem Seitenstreifen.
Etwa 100 Meter vor der Abfahrt zog der Fahrer des flüchtenden Fahrzeugs ohne Vorankündigung abrupt mit sehr hoher Geschwindigkeit vom äußerst linken Fahrsteifen nach rechts in die Abfahrt zum Rastplatz Fernthal. Aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit verlor er in der Abfahrt die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr auf einen auf dem befestigten Seitenstreifen stehenden Sattelzug eines 40-jährigen Kraftfahrers auf und verkeilte sich unter dessen Auflieger.
Der Motor des Fahrzeugs des Flüchtenden fing Feuer und wurde durch Polizeikräfte sofort abgelöscht. Die beiden Insassen des verunfallten Fahrzeuges verstarben an der Unfallstelle.
Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an. Es wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Unfallgutachtens betraut.
Anhaltspunkte, dass Einsatzkräfte der Polizei den Unfall mitverursacht haben könnten, liegen nicht vor. Insbesondere gibt es keine Hinweise auf ein die Fahrbahn blockierendes Polizeifahrzeug.
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