Tödliche Schüsse auf Polizisten in Anhausen – Fall wird neu verhandelt
46-jähriger Karl-Heinz B. steht ab dem 14. Juni wieder vor Gericht – Wegen Erpressung, Nötigung und Drohung
Rengsdorf/Anhausen. Am Landgericht in Koblenz wird noch einmal der Fall des 46-jährigen Karl-Heinz B. aus Anhausen verhandelt. Der 46-jährige Angeklagte wurde mit Urteil der 4. Strafkammer vom 28.02.2011 wegen Totschlags (Schüsse auf einen Polizeibeamten in Anhausen), Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und vom Vorwurf einer versuchten räuberischen Erpressung aus rechtlichen Gründen sowie vom Vorwurf einer versuchten Nötigung oder Bedrohung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Auf die hiergegen gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurde der Angeklagte hinsichtlich des angeklagten Tötungsdelikts freigesprochen. Im Übrigen wurde das Urteil teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Die Sache ist nach teilweiser Aufhebung und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof hinsichtlich einiger Anklagevorwürfe neu zu verhandeln und zu entscheiden.
Gegenstand des Strafverfahrens sind noch die Erpressungs-/Nötigungsvorwürfe im Zusammenhang mit der Fitnessstudiomitgliedschaft einer Bekannten, der Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich einer versuchten Nötigung („Vertreibung“ einer Prostituierten von ihrem Stellplatz) sowie neu hinzuverbundene Vorwürfe der Geltendmachung einer Mietzinsforderung durch Drohungen.
Die erste Verhandlung ist am 14.06.2012 ab 9.00 Uhr im Saal 102 des Landgerichts. Fortsetzungstermine sind am 19., 26. und 28.6. sowie am 3., 5. und 10.7.
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