Es besteht Straßenreinigungspflicht
Puderbacher Verwaltung informiert – Hecken und Sträucher dürfen nicht auf Gehwege und Fahrbahnen ragen
Puderbacher Land. Aufgrund vermehrter Beanstandungen im gesamten Verbandsgemeindebereich Puderbach sieht sich die Verbandsgemeindeverwaltung dringend veranlasst, an alle Eigentümer der unbebauten und bebauten Grundstücke innerhalb der Ortslagen zu appellieren, der Straßenreinigungspflicht entsprechend der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung nachzukommen.
Der Zustand der Straßen und besonders der Bürgersteige und Rinnen lässt zum Teil sehr zu wünschen übrig. Dabei erfordert es nicht sehr viel Zeitaufwand, die öffentlichen Verkehrsanlagen vor dem Grundstück sauber zu halten. Nicht allein im Hinblick auf ein sauberes Ortsbild werden alle säumigen Grundstückseigentümer hiermit aufgefordert, der Reinigungspflicht künftig mehr Aufmerksamkeit und Beachtung zu schenken.
Besonders gilt dies auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke. Die Verwaltung gibt den Hinweis auf die bestehende Reinigungssatzung, wonach die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet sind sowie darauf, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung mit einer Geldbuße beziehungsweise durch Anwendung von Zwangsmitteln geahndet werden können.
„Wir hoffen, dass wir es bei diesem allgemeinen Hinweis belassen können“, ist der Wunsch von Bürgermeister Volker Mendel.
Zugleich bittet die Verwaltung dringend darauf zu achten, dass keine Sträucher oder Äste von Bäumen in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Gehweg) ragen und den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr behindern.
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