Kindesmissbrauch in Asbach wird neu verhandelt
Bundesgerichtshof rügt: Schuldfähigkeit von Sven B. wurde nicht ausreichend geprüft
Asbach. Vor dem Landgericht in Koblenz wird erneut über den Fall des 24 Jahre alten Sven B. verhandelt, dem vorgeworfen wurde im August 2011 in Asbach ein Mädchen schwer sexuell missbraucht zu haben.
Der Fall ist nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof neu zu verhandeln und zu entscheiden.
Dem 24 Jahre alten Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll im August 2011 im Auftrag eines Freundes die unter 14 Jahre alte Tochter von dessen Lebensgefährtin beaufsichtigt haben. Dies soll er zur Vornahme sexueller Handlungen an dem Kind ausgenutzt haben.
Die 1. Strafkammer hatte den Angeklagten deswegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Aufgrund eines beim Angeklagten festgestellten frühkindlichen Hirnschadens einhergehend mit Debilität war die Strafkammer von dessen erheblich verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof beanstandet, dass von der Strafkammer nicht ausreichend geprüft worden ist, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aufgehoben gewesen sei.
Die 3. Strafkammer ist nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung berufen.
Termin:
30.10.2012, 8:45 Uhr, Saal 128
Fortsetzungstermin:
31.10.2012, 9.00, Saal 128.
Lokales: Asbach & Umgebung
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