Offenlegung der Planung Windenergie
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Puderbach zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird ab dem 11. Februar 2013 offen gelegt. Interessiert Mitbürger können Unterlagen bei der Verbandsgemeinde einsehen.
Puderbach. Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 03. November 2011 die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde für die Nutzung der Windenergie gemäß Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel soll die Darstellung von mindestens einer Fläche für die Windenergienutzung sein.
Weiterhin hat der Verbandsgemeinderat in gleicher Sitzung den Ausschluss der Nutzung der Windenergie im übrigen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes gemäß BauGB (Steuerung der Windenergie) beschlossen. Der Ausschluss betrifft sowohl Windparks als auch Einzelanlagen.
Die Entwürfe der Planunterlagen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach werden in der Zeit vom 11.02.2013 bis einschließlich 15.03.2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 115 während der Dienststunden gemäß BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen und erörtert werden. Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
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