BUND und NABU lehnen Windkraft im FFH-Gebiet Asberg ab
Die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) lehnen die Errichtung von Windenergieanlagen in Natura 2000-Gebieten aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen grundlegend ab. Sie fordern den Stopp der Asberg-Planungen. Sie beklagen auch, dass sie von den Projektbetreibern bisher nicht in das Projekt einbezogen wurden.
In Unkel sollen Windenergieanlagen in einem FFH-Gebiet („5309-305-Asberg bei Kalenborn“) errichtet werden, das im Fachgutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte zum „Ausschlussgebiet“ erklärt wurde. BUND und NABU sagen in einer gemeinsamen Presseerklärung: „Windenergieanlagen lassen hier ein sehr hohes Konfliktpotenzial erwarten und werden daher einer rechtlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht standhalten.“
FFH-Gebiete mit sehr hohem Konfliktpotential
„Ein sehr hohes Konfliktpotenzial muss für solche Gebiete prognostiziert werden, die sehr kleine oder kleine Gebietsgrößen (kleiner als 1.500 Hektar), hohe NSG-Anteile (mehr als 50 Prozent) und Tierarten aufweisen, die sensibel gegen Windenergieanlagen sind. Im vorliegenden Fall Asberg sei das die Mopsfledermaus.
Trotz potenzieller Minimierungsmaßnahmen führt die Gesamtbetrachtung nach Meinung der Naturschützer zum Ergebnis, dass durch die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen mit hoher Sicherheit erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten sind. Daher, so BUND und NABU, werde eine Ausschlussempfehlung ausgesprochen.
Darüber hinaus handele es sich um eine naturschutzfachlich hochwertige Kernzone des unzerschnittenen und weitgehend unbelasteten Naturparkes Rhein-Westerwald mit seinen bedeutenden alten Laubholzbeständen, dessen Schutzziele, z.B. Erholung in der Stille, mit der Errichtung von Windenergieanlagen erheblich beeinträchtigt würden. Beide Verbände lehnen die Errichtung von Windrädern auf dem gesamten „Rhein-Wied-Rücken“ daher grundsätzlich - auch aus Gründen des Landschaftsbildes und des Erholungstourismus - entschieden ab.
Zu den avifaunistischen Kostbarkeiten im Plangebiet gehörten u.a. Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu, Kolkrabe und Schwarzstorch, dessen Horst bislang allerdings nicht gefunden werden konnte. Wörtlich heißt es: „Hierin sehen wir ein erhebliches Untersuchungsdefizit, da eine zwingend notwendige Raum-Nutzungsanalyse erforderlich ist, um die Verbotstatbestände nach Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz ausschließen zu können. Diese qualifizierte Raum-Nutzungsanalyse nach Vorgaben des Vogelschutzgutachtens fehlt jedoch. Demnach wurden auch mögliche Barrierewirkungen bezüglich der Nahrungshabitate für den Schwarzstorch nach unseren Kenntnissen nicht untersucht.“
Die bisherigen Untersuchungen zu den windenergiesensiblen Vogelarten erstrecken sich nach Informationen von BUND und NABU nur bis August 2012, so dass die fachlichen und methodischen Vorgaben der Staatlichen Vogelschutzwarte gar nicht angewandt worden sein könnten.
Die kumulativen Auswirkungen des Planvorhabens, z.B. zum Vogelzug, wurden nach Meinung der beiden Verbände ebenfalls nicht betrachtet. Untersuchungen zu den Vorkommen streng geschützter und von Windkraft besonders betroffener Fledermausarten lägen bislang gar nicht vor, so dass eine diesbezügliche Bewertung ausgeschlossen sei. Die lokale Population der Gelbbauchunke (geschützt nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) befindet sich am Rande seiner Existenz. Bei den letzten Beobachtungen im Juli 2012 konnten lediglich nur noch zwei „Rufer“ und 1 Juveniles (Junges vor der Geschlechtsreife) nachgewiesen werden. In den Jahren davor gab es gar keine Beobachtungen, obwohl 2008 das Gebiet noch Populationszentrum der Region war und das FFH Gebiet zum Schutz der Gelbbauchunken ausgewiesen wurde.
Die Gelbbauchunke befindet sich laut BUND und NABU im Gebiet inzwischen also in einem mehr als schlechten Erhaltungszustand. Mit einer einzigen Baggerschaufel während der Bauphase könnte die gesamte lokale Population zerstört werden. Die Annahme, der Eingriff würde keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets erwarten lassen, sei also mehr als zweifelhaft. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen während der Bauphase könnten nicht ausgeschlossen werden.
Das Ergebnis der Vorprüfung halten die Umweltverbände für „völlig falsch“, so dass auch von anderen falschen Bewertungen auszugehen sei. Sie empfehlen der Verbandsgemeinde Unkel, das Planvorhaben an diesem Standort aufzugeben. Unabhängig davon zeige die FFH-Vorprüfung, dass eine umfangreiche FFH-Verträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich wäre. Die Verbände seien bislang durch den Vorhabensträger, die Verbandsgemeinde Unkel, nicht beteiligt worden. Dies wäre im Interesse aller Beteiligten jedoch wünschenswert und wichtig, so BUND und NABU.
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