Ab sofort kommt der Zahnarzt auch nach Hause
Der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel sieht in der ab 1. April in Kraft getretenen Neuregelung, dass Zahnärzte ab sofort zu Heim- und Hausbesuchen zu Patienten kommen, einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung älterer Menschen.
Berlin/Region. Für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden Zahnbehandlungen ab sofort einfacher: Nicht mehr sie müssen in die Zahnarztpraxis, der Zahnarzt kommt zu ihnen. Die zusätzlichen Kosten für die „aufsuchende zahnärztliche Betreuung" immobiler Patienten bezahlt die Krankenkasse. „Diese Neuregelung ist mit dem 1. April 2013 in Kraft getreten. Wir geben dafür zunächst zusätzlich 20 Millionen Euro im Jahr aus, und das ist mit Blick auf ältere, behinderte und gebrechliche Menschen sehr gut angelegtes Geld“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Mit den zusätzlichen Mitteln für die „aufsuchende Behandlung“ Behinderter werden Heim- und Hausbesuche gefördert. „Wir haben diese Neuregelung beschlossen, weil eine bessere Mundhygiene die Ernährungslage der Patienten stärkt und dazu beiträgt, teure und für die Patienten beschwerliche Klinikeinweisungen zu vermeiden“, erläutert der Gesundheitspolitiker.
So erfreulich es ist, dass immer mehr Menschen immer älter werden, so bleibt doch die Tatsache, dass Gesundheit und Lebensqualität im Alter nicht selbstverständlich sind. Deshalb spricht alles dafür, die gesundheitliche Vorsorge zu stärken und weiter auszubauen. „Wir werden die Prävention stärken und sie in der Gesundheitspolitik gleichwertig neben Behandlung und Rehabilitation stellen. Denn gute Vorsorge dient der Gesundheit und steigert die Lebensqualität - in jedem Alter“, so Erwin Rüddel.
„Ich vertrete in Berlin einen der flächenmäßig größten Wahlkreise in Deutschland. Aus eigener Erfahrung weiß ich deshalb, dass eine ältere Gesellschaft auf dem Land sehr viel früher und schärfer sichtbar wird als in Städten. Das bedeutet, dass unser Gesundheitssystem vor einer umfangreichen Neujustierung steht. Die medizinische Versorgung muss verstärkt auf die alternde Bevölkerung ausgerichtet werden. Das wird nach meiner Überzeugung auch eine zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik in der kommenden Legislaturperiode sein“, führt Erwin Rüddel aus.
Die jetzt in Kraft getretene Neuregelung für die aufsuchende zahnärztliche Betreuung nennt Rüddel deshalb ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Gesundheitspolitik künftig auf die zunehmende Alterung der Gesellschaft reagieren muss. „Wir brauchen intelligente Maßnahmen, die den Patienten spürbaren und zusätzlichen Nutzen bringen und die zugleich unser Gesundheitssystem entlasten – zum Beispiel, indem den Patientinnen und Patienten unnötige, teure und beschwerliche Klinikaufenthalte erspart bleiben“, erklärt Erwin Rüddel abschließend.
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