Kreisverwaltung genehmigt Bau von Windkraftanlagen in der „Kuhheck“
In der „Kuhheck“ dürfen jetzt doch Windkraftanlagen gebaut werden. Das hat die Kreisverwaltung Neuwied entschieden und am Donnerstag bekannt gegeben. Lange hatten umliegende Gemeinden und eine Bürgerinitiative gegen die Pläne des Investors EnBW Altus gekämpft, Windräder in einer Exklave des zur Verbandsgemeinde Dierdorf gehörenden Dorfes Marienhausen zu errichten. Das Baugebiet für die Windräder liegt näher an den zum Nachbarkreis Westerwald gehörenden Gemeinden Freirachdorf, Maroth und Rossbach als zu Marienhausen, das durch die Bereitstellung der Baufläche in den Genuss lukrativer Pachteinnahmen kommt.
Die Kreisverwaltung Neuwied hat als untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Neuwied die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Marienhausen erteilt, wie es in einer am Donnerstag verteilten Erklärung der Kreisverwaltung heißt „unter zahlreichen Einschränkungen und Anforderungen sowie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Kreisrechtsausschusses und des Verwaltungsgerichts Koblenz“.
Der Genehmigungsbescheid für die vier Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 138,38 Meter wurde auf 20 Jahre befristet und enthält aufschiebende Bedingungen sowie zahlreiche Nebenbestimmungen im Hinblick auf den Naturschutz und die besondere Verkehrssicherungspflicht.
Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilt, hat die Ortsgemeinde Marienhausen bereits das nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erforderliche Einvernehmen für die Anlagen erteilt.
Außerdem, so heißt es in dem Schreiben aus Neuwied, will die Verbandsgemeinde Dierdorf im Rahmen ihrer Planungshoheit den Flächennutzungsplan – Teilnutzung Windkraft – zukünftig überarbeiten. Hierbei handelt es sich vermutlich um die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplans an den in der Kuhheck geplanten Windenergie-Park.
Zum Hintergrund ihrer Entscheidung teilt die Kreisverwaltung erläuternd mit: „Schon im Vorfeld wurde mit großen Anstrengungen von den Interessenträgern - vornehmlich einer hochmotivierten Bürgerinitiative - wie auch von den Trägern öffentlicher Belange um eine umweltverträgliche Lösung und möglichst auch Konsens gerungen. So wurden in einem öffentlichen Erörterungstermin über 20 Einwendungsthemen behandelt, vornehmlich zu Besorgnissen für die Gesundheit durch Schallimmissionen - auch Infraschall - und Schattenwurf, aber auch Schutz der Tierarten, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Lebensqualität, insbesondere Beeinträchtigung des Wohnens und des Wohnumfeldes, Wertminderung bei Eigentum und der Freizeit im Sinne von Erholung und Fremdenverkehr, Belästigung durch die Beleuchtung für die Luftsicherheit.“
Die vorgebrachten Einwendungen konnten nach Meinung der Kreisverwaltung teils fachlich entkräftet werden, oder aber es kam ihnen, zur Enttäuschung der Einwender, keine rechtliche Schutzwürdigkeit zu.
Dazu erläutert die Kreisverwaltung Neuwied: „Es darf nämlich nicht verkannt werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung keine Ermessensentscheidung zulässt, sondern zu erteilen ist, wenn die gesetzlichen Vorgaben des Bundessimmissionsschutzgesetzes vorliegen.“ Die Kreisverwaltung Neuwied nehme im Bereich des Immissionsschutzes die Aufgabe als sogenannte „Auftragsangelegenheit“ wahr, das heißt sie handele als untere Behörde der Landesverwaltung des Landes Rheinland Pfalz und sei somit nur an Recht und Gesetz gebunden.
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Die Kreisverwaltung ist der Ansicht, letztlich eine „umweltgerechte Lösung in dem schwierigen Spannungsfeld der einerseits gewollten Stärkung der Bereitstellung erneuerbarer Energie und andererseits der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten“ gefunden zu haben.
So sei - nicht zuletzt auch aufgrund der vorgebrachten Einwendungen der Bürger und der Bedenken der Träger öffentlicher Belange - durch die Erarbeitung zahlreicher förderlicher Maßnahmen dem Schutz der heimischen Fledermäuse und der Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch große Bedeutung beigemessen worden. Dadurch seien „äußerst weitgehende Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Planungen“ erzielt worden.
Die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - als obere Naturschutzbehörde - im Rahmen des Antragsverfahrens vorgetragenen Bedenken im Hinblick auf die möglicherweise eintretende artenschutzrechtliche Beeinträchtigung seien durch entsprechende Fachgutachten sowie Bewertungen ausgeräumt worden, versichert die Kreisverwaltung.
Als förderlich für die Genehmigung des Projekts sieht es die Kreisverwaltung an, dass die Antragstellerin – die EnBW Altus Projektentwicklungsgesellschaft in Karlsruhe – nicht auf den Bau von acht Windkraftanlagen bestand, auf den fünften zuletzt beantragten Turm Nummer 2 am östlichsten Standort verzichtete und den Standort der Windkraftanlage Nummer 2 an eine andere Stelle verschob.
Die Kreisverwaltung als genehmigende Behörde weist noch auf eine Besonderheit des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens hin: Aufgrund der einschlägigen Vorgaben im Bundesimmissionsschutzgesetz beurteilt die Kreisverwaltung Neuwied im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigenständig und ist grundsätzlich nicht an Stellungnahmen anderer Behörden gebunden.
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