Großes Interesse am Infoabend Patientenverfügung der CDU
Mehr als hundert Bürgerinnen und Bürger kamen zur Podiumsdiskussion mit anschließender Aussprache über den anspruchsvollen Themenkreis „Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Organspende“, wozu der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel gemeinsam mit dem CDU-Kreisverband Neuwied und dem Kreisverband der Senioren-Union nach Waldbreitbach eingeladen hatten.
Das große Interesse an diesem ernsten Thema wertete Rüddel als Beleg dafür, dass nach wie vor ein erheblicher Aufklärungsbedarf bestehe, zu dem die Veranstaltung einen wichtigen Beitrag liefern wolle.
Als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und als Berichterstatter seiner Fraktion für Patientenrechte, so Rüddel weiter, habe er sich sehr intensiv mit der Problemstellung befasst. Der Gesetzgeber habe seine Beschlüsse erst nach umfangreichen Beratungen getroffen, wobei es sich für den einzelnen Abgeordneten um eine Gewissensentscheidung gehandelt habe. Deshalb habe auch die Fraktionszugehörigkeit keine Rolle gespielt, und parteipolitische Auseinandersetzungen über diese sensiblen Fragen seien erfreulicherweise vermieden worden.
Die Hausherrin und Oberin der Waldbreitbacher Franziskanerinnen, Sr. Edith-Maria Magar, lenkte in ihrem Grußwort den Blick auf die mitmenschlichen und christlichen Aspekte des Themenkreises. Anhand bewegender Beispiele aus eigenem Erleben in der Ordensgemeinschaft und aus der Arbeit der Waldbreitbacher Hospizstiftung zeigte sie auf, wie notwendig eine Auseinandersetzung mit dem Thema des Abends ist. Es gelte, nicht nur dem Leben mehr Jahre, sondern auch den Jahren mehr Leben in Würde zu geben.
Die von Berufs wegen mit dem Thema befassten Experten des Podiums, Dr. med. Peter Ehscheidt, Internist, Onkologe und Palliativmediziner, sowie Notar Jürgen Schmidt, beide aus Neuwied, führten dem aufmerksamen Publikum mit ihren Impulsreferaten die Problemfelder aus ihrer jeweiligen Sicht vor Augen.
Dr. Ehscheidt beschrieb in verständlicher Form die fachmedizinisch und ethisch nicht einfache Situation bei der Arbeit mit Patienten, die nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich dem Tod nähern. Einfühlsam ging er auf die Konflikte und Nöte ein, denen Ärzte, Betreuer und Angehörige in solchen Fällen begegnen. Er hob hervor, dass immer der Wille des Patienten im Auge behalten werden müsse, auch wenn Außenstehende etwas anderes für besser hielten.
Auch auf die nicht einfache Abgrenzung zwischen der nicht erlaubten aktiven und der gesetzlich erlaubten passiven Sterbehilfe ging Dr. Ehscheidt ein. Er riet allen, die in solche schwierigen Situationen kommen, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um ihre Entscheidungen zu treffen. In intensiven Gesprächen müsse man miteinander den richtigen Weg finden, den Patienten in Frieden sterben zu lassen.
Notar Jürgen Schmidt legte die Komplexität des Betreuungsrechts dar. Er wies auf die staatlichen Stellen hin, wie z.B. Betreuungsgerichte, mit denen man sich zwangsläufig im Fall einer Geschäftsunfähigkeit eines Patienten auseinander setzen müsse. Wer sein Umfeld im Fall der Fälle nicht in manchmal unlösbare Konflikte bringen wolle, solle sich rechtzeitig mit dem Thema einer Vorsorgevollmacht befassen. Das betreffe alle Menschen, und zwar unabhängig vom aktuell erreichten Alter.
Zu unterscheiden sei bei solchen Verfügungen zwischen vermögensrechtlichen Regelungen und der Personensorge. Weitere Differenzierungen könne jedermann je nach eigener Situation treffen. Es gebe typische Situationen für Einzelpersonen und für Ehepaare (der Ehegatte ist nicht „automatisch“ bevollmächtigt), für die er jeweils Muster zur Verfügung stellte.
Im Fall der derzeit gültigen rechtlichen Regelung der Organspende könne es ebenfalls Konflikte geben. Sofern man bereit zur Organspende sei, solle man das ebenfalls in einer Vollmacht rechtlich klären. Bei Vorsorgevollmachten sei auch in einem noch so intakten Familienkreis höchste Sorgfalt erforderlich. Auf eine Nachfrage riet er, die weithin im Internet verfügbaren Vollmachtmuster als wichtige Informationen zu betrachten, sich zur Abfassung entsprechender Dokumente aber auf jeden Fall Rechtsexperten anzuvertrauen. Denn einmal getroffene Verfügungen seien wirksam und zeitliche Eingrenzungen kaum möglich.
In der vom stellvertretenden CDU-Kreisvorsitzenden Viktor Schicker moderierten Diskussion drehten sich viele Fragen des Publikums um die korrekte Form und Dokumentation einer Patientenverfügung. Einige Zuhörer zeigten sich überfordert, mögliche Festlegungen zur medizinischen Behandlung im Voraus zu treffen. Hier könne am ehesten das vertrauensvolle Gespräch mit dem Hausarzt helfen, so die Experten.
Viele Zuhörer wollten auch wissen, wie man einen geeigneten Betreuer aussucht und wie man Verfügungen ändern könne, wenn die eigene Lebenssituation oder die familiären Verhältnisse sich änderten. Beunruhigt zeigte sich eine Reihe von Zuhörern durch die jüngsten Negativ-Schlagzeilen im Zusammenhang mit der Vergabe von Spenderorganen.
Erwin Rüddel verwies darauf, dass die Politik in dieser Frage inzwischen parteiübergreifend und weitgehend einvernehmlich wirksame Vorkehrungen getroffen habe, um künftigen Missbrauch auszuschließen.
Der Zugang der Menschen zu verlässlichen und verständlichen Informationen zu ihrem Gesundheitszustand sowie zu Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten sei ein Patientenrecht, das es auszufüllen und weiter zu festigen gelte, sagte Rüddel weiter. Dazu gehöre auch die flächendeckende Verfügbarkeit kompetenter medizinischer Ansprechpartner, die besonders im ländlichen Raum weiter verbessert werden müsse.
In seinem Schlusswort dankte Wolfgang Löhrke, der Vorsitzende der Senioren-Union im Kreis Neuwied, dem Podium und dem interessierten Publikum. Er stellte fest, der Verlauf der Diskussion habe wohl allen Anwesenden die große Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor Augen geführt. Nun sei es an jedem Einzelnen, daraus die Konsequenzen zu ziehen und für sich selbst entsprechend zu handeln.
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