Kinder ab einem Jahr bekommen Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz
Ab dem kommenden Donnerstag, den 1. August 2013 haben in Rheinland-Pfalz Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Rheinland-Pfalz sieht sich gut vorbereitet gut vorbereitet.
Mainz/Altenkirchen/Neuwied. Zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr am 1. August erklärt Elisabeth Bröskamp, Sprecherin für Frühkindliche Bildung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz: „Am Donnerstag tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Kraft. Rheinland-Pfalz hat sich gut auf diesen Tag vorbereitet. Seit Jahren liegt das Land beim Ausbau der Kinderbetreuung an der Spitze der Bundesländer.
Der Rechtsanspruch für zweijährige Kinder wurde bereits 2010 eingeführt, die bundesweit angestrebte Quote von 35 Prozent wurde schon im Februar 2013 erreicht, bei der Veröffentlichung des bundesweiten Ausbaustandes durch das Bundesfamilienministerium am 11. Juli wurde die gute Position von Rheinland-Pfalz bestätigt. Dafür waren erhebliche finanzielle und organisatorische Anstrengungen des Landes und der Kommunen notwendig, die Grenzen des Machbaren wurden auf beiden Ebenen ausgeschöpft. Insbesondere Ministerin Irene Alt hat das Projekt mit Verve vorangetrieben. Als nächstes Ziel stellt Rheinland-Pfalz eine Quote von 41 Prozent sicher.
Dagegen hat die Bundesregierung jahrelang den Kopf in den Sand gesteckt. Statt angesichts des gestiegen Bedarfs mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, hat Bundesministerin Schröder Kommunen und Länder mit Vorwürfen und Schuldzuweisungen traktiert und das teure und familienpolitisch kontraproduktive Betreuungsgeld eingeführt. Die im Juli veröffentlichten Zahlen des Bundesfamilienministeriums machen aber deutlich, dass insbesondere Großstädte und Ballungszentren stärkere Unterstützung beim Ausbau der U3-Plätze brauchen. Notwendig ist deshalb ein Sofortprogramm des Bundes für Kommunen mit einem besonders hohen Bedarf an U3-Plätzen, damit auch dort schnellstmöglich der Rechtsanspruch erfüllt wird. In Rheinland-Pfalz wollen wir das positiv begleiten und auch im kommenden Doppelhaushalt für eine ausreichende Finanzierung der Kindertagesstätten sorgen.“
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