Ortsgemeinderat Rodenbach beschließt Bebauungsplan Biogasanlage
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Rodenbach wurden am gestrigen Mittwochabend (14.8.) die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten. Am Ende stimmte der Rat mit zehn zu zwei Stimmen für den Bebauungsplan "Sondergebiet Biogasanlage Neitzert" als Satzung.
Neitzert. In der gestrigen Sitzung des Ortsgemeinderates Rodenbach kochten wieder die Emotionen hoch, denn das Thema Biogasanlage bewegt die Bewohner des Ortsteiles Neitzert zutiefst. Während der Sitzung kam es immer wieder zu Zwischenrufen und lauten Bemerkungen. Der Hauptpunkt der Sitzung war die Abwägung der Anregung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Dem Rat lagen ausführliche Vorlagen von über 100 Seiten dazu vor. „Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die vorhandene Nutzung der Biogasanlage zu sichern und zu erhalten.“, so stand es in der Offenlegung des Bebauungsplanes.
In der öffentlichen Sitzung des Rates waren der Verbandsbürgermeister Volker Mendel und sein Bauamtsleiter Karl Hauck, der von der Verwaltung beauftragte Planer Dipl.-Ing. Dirk Strang von der WeSt Polch, sowie der Geschäftsführer der Ökobit, Christoph Spurk, mit Rechtsbeistand Dr. Paul Henseler anwesend.
Rechtsanwalt Pfeiffer, der den Neitzerter Bürger Leufen vertritt, war ebenfalls zugegen. Der Planer brachte in zusammengefasster Form die vorgetragenen Bedenken und Anregungen vor und begründete warum sie keine Berücksichtigung finden. Zentrales Thema bei den Einwänden der Bürger waren die Geruchs- und Lärmbelästigungen. Diese Bedenken, so der Planer, sind für die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung, sondern werden erst im Genehmigungsverfahren behandelt. Im Übrigen lägen Gutachten vor, welche die Einhaltung der Werte bescheinigen.
Ein Punkt war der Vorwurf der Befangenheit einzelner Ratsmitglieder, die in der Vergangenheit mit abgestimmt haben. Hier war zu hören, dass die Kommunalaufsicht diesen Vorgang geprüft habe und keine Bedenken sieht. Begründung: Einzelne Ratsmitglieder haben lediglich Pachtverträge mit dem Landwirt Neitzert, welcher die Biogasanlage beliefert.
Das Bergbauamt teilte mit, dass in dem Gebiet Neitzert früher Bergbau betrieben wurde, worüber es allerdings keine Aufzeichnungen mehr gibt. Es war der Hinweis zu hören, dass bei künftigen Aufbauten in dem Gebiet Probebohrungen zu erfolgen hätten. Die Bedenken, dass sich die Anlage nicht in die Infrastruktur einpasst, widerlegt nach Aussage des Planers ein vorliegendes Gutachten. In einem Punkt teilte der Rat vorgetragene Bedenken: Die Mittelstraße in Neitzert darf nicht von den Lieferfahrzeugen befahren werden. Im Übrigen wurde oft auf den städtebaulichen Vertrag, der mit Bestandteil der Genehmigung der Anlage werden wird, verwiesen. Am Ende stimmten zehn Ratsmitglieder für die Satzung, zwei Ratsfrauen stimmten dagegen.
In der anschließenden Einwohnerfragestunde gab es nur das Thema Biogasanlage. Hier gab es viele kritische Fragen. Ein Schwerpunkt waren die vorliegenden Gutachten. Die Einwohner erfuhren, dass die „Gutachten reine Computersimulationen seien“, lediglich die Ausgangsdaten würden vor Ort erhoben. Auftraggeber der Gutachten ist die Firma Ökobit, die auch die Kosten für die gesamte Planung übernimmt. Hier wurde von den Bewohnern die Objektivität der Werke angezweifelt. Planer Strang verwies jedoch darauf, dass es unabhängige, bei Gericht zugelassene Gutachter seien.
Bei der Frage nach der Sicherung, wenn ein Becken platzen sollte und die Gülle ausläuft, war vom Geschäftsführer der Ökobit, Christoph Spurk zu hören, dass es eine solche Vorschrift erst seit 12 Monaten gebe. Als die Anlage vor fünf Jahren gebaut wurde, gab es diese Auflage noch nicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, wird dies jetzt geklärt. Viele Bewohner bemängelten den Wertverlust ihrer Häuser, und dass das Zusammenleben im Ort durch die Anlage sehr gelitten habe. Eine interessante Frage an den Rat blieb in diesem Zusammenhang unbeantwortet. Der Bewohner Bemberg fragte: „Warum genehmigt die Gemeinde eine solche Anlage, wenn es keine Zusagen an den Betreiber gab und es keine Schadensersatzansprüche an die Gemeinde geben wird, wenn das Sondergebiet nicht ausgewiesen wird?“
Jetzt erfolgt die Offenlegung des Beschlusses, damit er Rechtskraft erlangt. Hier können noch juristisch Einwände vorgebracht werden. Dann geht es in das Genehmigungsverfahren. Die Firma Ökobit muss in diesem Verfahren einen entsprechenden Bauantrag stellen. Wolfgang Tischler
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