Blasmusik statt Frustration
Rheinbreitbach. Die Burgbläser Rheinbreitbach kooperieren bei Musikausbildung für Kinder und Jugendliche mit Bluhm Fonds. Beim Rheinbreitbacher Blasorchester lernen die Kinder viel mehr als nur ein Instrument.
Durch die regelmäßigen Proben und gemeinsamen Konzerte, die musikalische Begleitung der vielen Rheinbreitbacher Festlichkeiten und die alljährlichen Jugendausflüge der Burgbläser gewinnen die Kinder neue Erfahrungen.
Sie lernen, was es bedeutet, in einer Gemeinschaft zu agieren und aufeinander nicht nur musikalisch Acht zu geben. Für manches Kind kann so der Verein regelrecht zu einer zweiten Familie werden mit positiven Auswirkungen auf die eigene familiäre Situation.
Ein Musikverein wird damit von einer Verbindung aus einzelnen Musikinteressierten zu einer sozialisierenden Instanz, die den Kindern die Möglichkeit verschafft, ihren Horizont zu erweitern. Ihnen bietet sich dadurch eine neue Welt, in der sie durch die Musik Kreativität und Zielstrebigkeit erlernen und so besser in Familie, Schule und Beruf zurechtkommen.
Entsprechend begehrt ist die Ausbildung bei den Burgbläsern. Eltern finanzieren sie ihren Kindern gerne, weil sie die Bedeutung für ihr Kind kennen.
Immer wieder trifft der Verein auf Kinder, die großes Interesse an der Musik haben, deren Familien sich jedoch keine musikalische Ausbildung für ihr Kind leisten können. Die Burgbläser Rheinbreitbach, die sich seit 2001 für die musikalische Ausbildung von Jugendlichen einsetzen, hatten bisher solche Fälle abweisen müssen.
Dass dabei die musikalisch motivierten Kinder eher Frust statt Spaß für ihr weiteres Leben entwickeln, liegt auf der Hand.
Dem wollen nun die Initiatoren des Kooperationsprogramms „Blasmusik statt Frustration“ entgegen wirken. Der Grundgedanke: Es ist sinnvoller, wenn ein Kind mit einem Instrument in der Hand übt statt auf der Straße frustriert abhängt.
„Blasmusik statt Frustration“ ist eine innovative Kooperation mit dem ebenfalls in Rheinbreitbach ansässigen Bluhm Fonds, die es zunächst zwei Kindern oder Jugendlichen aus einer finanziell bedürftigen Familie ermöglicht, sich musikalisch in den Instrumenten Tenorhorn, Tuba, Posaune, Trompete, Saxophon, Querflöte oder Klarinette zu entfalten.
Über die Vergabe der begrenzten Förderung entscheidet der Musikverein. Er prüft, ob ein Kind musikalisch begabt ist und ob es ein entsprechend gutes Sozialverhalten aufweist. Auch der Instrumentenwunsch spielt eine wichtige Rolle. Weitere Informationen über den Musikverein unter www.burgblaeser.de.
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