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Nachricht vom 09.11.2013    

Polizei gibt Tipps zum privaten Autoverkauf

Die Polizei mahnt zu erhöhter Vorsicht beim privaten Autoverkauf und der Übergabe noch zugelassener Fahrzeuge. Im Zusammenhang mit Tageswohnungseinbrüchen hat die Polizei festgestellt, dass immer wieder Fahrzeuge benutzt wurden, die zuvor, teils unter falschem Namen gekauft, aber nie an- oder umgemeldet wurden.

Region. Nicht selten kommt es vor, dass privat verkaufte Autos mit noch gültiger Zulassung auf den Verkäufer dem Käufer übergeben werden. Meist ist das der Fall, um dem neuen Besitzer die Heimfahrt zu ermöglichen.

Auch wenn entsprechende Regelungen zur Abmeldung des Fahrzeuges im Kaufvertrag getroffen wurden, ist dadurch nicht gewährleistet, dass die Ab- oder Ummeldung durch den Käufer auch vereinbarungsgemäß erfolgt. Dies kann zahlreiche Probleme nach sich ziehen, die durch die Abmeldung des Autos vor der Übergabe an den Käufer verhindert werden können.

Gerade im Zusammenhang mit Tageswohnungseinbrüchen haben die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass die Einbrecher immer wieder solche Fahrzeuge als Tat- oder Transportfahrzeug nutzen, die sie vorher – unter falschem Namen oder ganz ohne Kaufvertrag – von privat erworben haben.

Zudem muss die Polizei immer wieder feststellen, dass die Käufer auf Kosten der Verkäufer vielerlei Verstöße begehen:
· Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsverstöße oder gar Verkehrsstraftaten.

· Nutzung des Fahrzeuges als Tat- oder Transportfahrzeug für andere Straftaten wie zum Beispiel die erwähnten Einbruchsdelikte.

· Absichtliches Verursachen von Verkehrsunfällen auf die Versicherung des Verkäufers. Stichwort: Betrug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.

Hinzu kommen folgende Aspekte:
· Wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wird, laufen Kfz-Steuer- und Versicherungskosten weiter auf den Verkäufer und nicht auf den neuen Besitzer.

· Wenn der Verkäufer die Versicherung für das verkaufte Fahrzeug kündigt, erfolgt von der Versicherung eine Anzeige an die Zulassungsstelle. Wenn der neue Besitzer/Käufer nicht zu erreichen ist, wird das Fahrzeug i.d.R. zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben.



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· Bis zur tatsächlichen Entstempelung des Fahrzeuges können Wochen oder gar Monate vergehen in denen das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt wird.

Falls das nicht versicherte Fahrzeug in diesem Zeitraum in einen Unfall verwickelt ist, bleibt der Unfallgegner nicht selten auf seinem nicht selbst verursachten Schaden sitzen. Das kann potentiell jeden treffen.

Die Polizei gibt folgende Ratschläge, welche durch die Verkäufer beim Privatverkauf von Gebrauchtwagen und Kraftfahrzeugen berücksichtigt werden sollten.
Melden Sie Ihr Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer ab.

Falls der Käufer eine Probefahrt machen möchte und das Fahrzeug hierfür angemeldet sein muss, melden Sie das Auto anschließend sofort ab.

Alternativ weisen Sie den potentiellen Käufer darauf hin, dass er sein eigenes rotes Kennzeichen (gilt nur für Händler) oder ein sogenanntes Kurzeitkennzeichen (Gültigkeit 5 Tage nach Ausstellung, nur für ein Fahrzeug verwendbar) für die Probefahrt mitbringen soll.

Füllen Sie in jedem Fall einen Kaufvertrag vor der Übergabe aus. Darin sollten neben den Fahrzeugdaten und dem Kaufpreis in jedem Fall die vollständigen Personalien des Käufers (Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Adresse, Telefonnummer) und das Datum sowie die Uhrzeit der Übergabe aufgeführt werden – Achtung: Ausweis vorlegen lassen.

Absolute Sicherheit gibt es nicht. Jedoch lässt sich das Risiko durch die Beachtung der genannten Ratschläge auf ein Minimum einschränken.





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