Frist zum Abruf finanzieller Mittel für Kitaausbau verlängert
Zu der vom Bundesrat zugestimmten Änderung der „Finanzierungshilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder“ erklärt Elisabeth Bröskamp, Sprecherin für Frühkindliche Bildung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
Kreis Neuwied. „Es war dringend notwendig, dass das Gesetz zu den „Finanzierungshilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder“ geändert wurde. Die schnelle Zustimmung des Bundesrats begrüßen wir daher sehr. Nur so haben Länder und Kommunen eine Chance der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen gerecht zu werden.
Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auch für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Trotz größter Anstrengungen der Länder und Kommunen kam es vor allem in Ballungsgebieten zu Verzögerungen im Kitaausbau. Mit der neuen Regelung ist gesichert, dass die Kommunen länger Zeit bekommen, die vom Bund geförderten Kindertageseinrichtungen fertigzubauen ohne dass die Mittel aus den Förderprogrammen verloren gehen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.“
Hintergrund:
Für den dringend benötigten U3 Ausbau stellt der Bund Fördergelder zur Verfügung. Damit alle Mittel von den Ländern vollständig abgerufen werden können, verlängert der Bund die Fristen um ein- bzw. eineinhalb Jahre. Damit können Gelder aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ und die zusätzlichen Mittel aus dem „Investitionsprogramm 2013-2014“ bis zum 30. Juni 2016 von den Ländern abgerufen werden. Das Gesetz wurde am 28. November 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und erhielt nur einen Tag später in der Sitzung vom 29. November 2013 die Zustimmung vom Bundesrat.