Urbach erhöht widerwillig die Steuern
Urbach. Von der Freiheit unfrei zu sein, so kann man das Recht der Ortsgemeinden beschreiben, die Steuersätze selbst festzusetzen. Wie im privaten Bereich der Erziehung oft üblich, wird die freie Entscheidung einerseits zugestanden, andererseits wird mit der Androhung von Konsequenzen dafür gesorgt, dass die Entscheidung im gewünschten Sinne erfolgt.
So erging es auch dem Ortsgemeinderat Urbach, der in seiner letzten Sitzung die Anhebung der Steuersätze beschlossen hat. Es gelten ab 2014 für die Grundsteuer A 300 Prozent, für die Grundsteuer B 365 Prozent und für die Gewerbesteuer 365 Prozent. Die angedrohten Konsequenzen, wenn diese Entscheidung nicht getroffen worden wäre, waren die, dass zukünftig jegliche Zuwendung des Landes für Investitionen wegfiele.
Außerdem würden die Umlagen berechnet, als ob die Gemeinde Steuereinnahmen mit dem neuen Nivellierungssatz hätte. Ebenfalls die Schlüsselzuweisungen, die die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden ausgleicht, würden entsprechend berechnet. Für den Haushalt 2014 würde die Kommunalaufsicht zudem einen unausgeglichenen Haushalt anmahnen, wenn die Möglichkeit der Steuereinnahme nach geltendem Nivellierungssatz nicht ausgeschöpft würde.
Diese vier Aspekte ließen dem Ortsgemeinderat Urbach keine andere Wahl als die Steuererhöhung zu beschließen. Pressemitteilung der Ortsgemeinde Urbach
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