Kreis verteidigt sein Müllkonzept
Der für die Abfallbehandlung im Kreis Neuwied zuständige Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach nimmt Stellung zu einem kritischen Bericht des Bundes der Steuerzahler. Darin wird vor Überkapazitäten bei der Restmüllbehandlung gewarnt. Der Steuerzahlerbund sieht die Gefahr, dass bald zu viele Anlagen zur Restabfallbehandlung um die weniger werdenden Restmüllmengen konkurrieren müssen.
Achim Hallerbach sieht diese Gefahr nicht für den Kreis Neuwied mit seiner Mechanisch-Biologischen Anlage (MBA) in Linkenbach zur Verarbeitung von Restmüll: „Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neuwied stellen weiter zurückgehende Restabfallmengen keine kalkulatorischen und damit finanziellen Risiken dar."
In Linkenbach wird gerade die Anlage zur mechanisch-biologischen Restmüllvorbehandlung neu gebaut. Durch die Insolvenz des beauftragten Unternehmens könnten die kalkulierten Kosten von 13 Millionen Euro um circa 2,5 Millionen Euro steigen (siehe Bericht im NR-Kurier vom 8. Januar).
Gerade in Bezug auf die Anlagenauslastung zeige sich jetzt der große Vorteil des Neuwieder Abfallwirtschaftskonzeptes, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete. Der Bund der Steuerzahler hatte die Schaffung von Überkapazitäten bei der Restabfallbehandlung – also die Gefahr nicht ausgelasteter Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere durch den Bau weiterer Müllverbrennungsanlagen (MVA) - kritisiert.
"Mit der derzeit im Umbau befindlichen Mechanisch-Biologischen Abfallvorbehandlungsanlage (MBA) in Linkenbach haben wir bewusst auf ein System gesetzt, das sehr viel toleranter gegenüber schwankenden Abfallmengen ist als eine klassische MVA", so Hallerbach. Während die Betriebskosten einer Müllverbrennungsanlage bei verringertem Durchsatz relativ hoch blieben, sei die MBA viel flexibler und könne auch ohne Volllastbetrieb noch wirtschaftlich betrieben werden.
In Nordrhein-Westfalen machen sich offenbar viele kommunale und private Betreiber bereits heute Sorgen um die Auslastung ihrer Anlagen zur Müllbehandlung, weil trotz zurückgehender Restabfallmengen weitere Anlagen geplant oder im Bau seien. Neben zunehmendem „Mülltourismus“ befürchtet der Bund der Steuerzahler, dass bei zu geringen Abfallmengen hohe Investitionskosten von Bürgern über die Gebühren finanziert werden müssen.
Und auch ein zweites Problem bleibe dem Landkreis Neuwied erspart, versichert Achim Hallerbach: Für einige Kommunen werde sich die Restabfallmenge noch einmal deutlich reduzieren, wenn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ab 2015 die getrennte Sammlung von Bioabfällen, Papier, Metallen, Kunststoffen und Glas deutschlandweit verbindlich vorschreibt. Im Kreis Neuwied werde das zu keinen großen Verringerungen des Restabfalls mehr führen.
"Hier zahlt sich für den Landkreis Neuwied unser früher Start in die moderne Abfallwirtschaft aus", freut sich Hallerbach, "denn mit der ab 2015 bundesweit verbindlichen Getrenntsammlung hat der Landkreis Neuwied ja schon in den 1980er Jahren begonnen. Wir konnten daher die MBA-Kapazitäten schon von Beginn an wesentlich zielgenauer planen."
Zumindest für den Landkreis Neuwied und seine Kooperationspartner, die Kreise Bad Kreuznach und Rhein-Hunsrück, stellen also nicht nutzbare Überkapazitäten bei der Abfallbehandlung kein Problem dar, versichert der Erste Kreisbeigeordnete: "Unsere Bürger und Bürgerinnen müssen deswegen keine Gebührenerhöhungen befürchten."
Selbstverständlich setze der Landkreis Neuwied bei der Entwicklung zukunftsfähiger, neuer Abfallverwertungsverfahren auch weiterhin auf gleichermaßen ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Konzepte. Künftig sollen noch weit mehr als bisher die wirtschaftlichen Vorteile interkommunaler Kooperationen ausgeschöpft werden.
Unter Neuwieder Federführung haben elf Kommunen – darunter zwei aus dem benachbarten Nordrhein-Westfalen - eine gemeinsame Konzept- und Machbarkeitsstudie erstellt, die die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit bei der Bioabfallverwertung auslotet. Hier soll neben dem Klima- und Ressourcenschutz die Wirtschaftlichkeit von Behandlungsanlagen eine entscheidende Rolle spielen.
"Wir werden daher die bereits vorhandenen regionalen Verwertungsanlagen in die Planung einbeziehen und die Planung neuer Anlagen streng am tatsächlichen Bedarf ausrichten" betont Achim Hallerbach. Der für die Gebührenzahler so teure und daher vom Bund der Steuerzahler zu Recht kritisierte Bau letztlich nicht ausgelasteter Anlagen soll damit verhindert werden.
"Nur die interkommunale Kooperation bietet durch die Errichtung und Nutzung größerer Anlagen ohne das Risiko von Überkapazitäten erhebliche Einsparpotenziale, auf die jede Kommune für sich alleine verzichten müsste" ergänzt der Erste Kreisbeigeordnete.
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