Experten informierten über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Mit vielen Interessenten gut gefüllt war der Sitzungssaal des Windhagener Bürgerhauses bei der Informationsveranstaltung zum Themenbereich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, zu der die CDU Windhagen eingeladen hatte.
Windhagens CDU-Vorsitzender Helmut Wolff hatte als sehr sachkundiges Expertengremium hierfür den Asbacher Notar Michael Wagner, den Windhagener Facharzt für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin Lothar Scholl, den Vettelschoßer Pfarrer Bernd Peters sowie den Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel (Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages und Berichterstatter seiner Fraktion für Patientenrechte) gewinnen können.
MdB Rüddel berichtete einleitend, dass der Gesetzgeber seine Beschlüsse zum Thema Patientenverfügung erst nach umfangreichen Beratungen getroffen habe, wobei es sich für die einzelnen Abgeordneten um eine Gewissensentscheidung gehandelt habe. Deshalb hätte auch jegliche Fraktionszugehörigkeit keine Rolle gespielt und parteipolitische Meinungsverschiedenheiten über diese sensiblen Fragen seien erfreulicherweise nicht aufgetreten.
Auch ging Rüddel auf das Thema Organspende ein, wo durch Manipulationen einiger Ärzte in der Vergangenheit Vertrauen leider zerstört worden sei. Der Gesetzgeber habe hier inzwischen Kontrollmechanismen eingeführt, durch die solcherlei Manipulationen durch entsprechende Transparenz in der Vergabereihenfolge künftig unterbleiben werden.
Auf jeden Fall aber, so Rüddel, gelte immer der Grundsatz, dass durch eine Organspende das Leben eines bedürftigen schwerkranken Menschen gerettet werde. Er ermunterte dazu, dass sich möglichst viele Menschen für einen Organspenderausweis aussprechen.
Der stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Viktor Schicker aus Waldbreitbach moderierte die Veranstaltung, in deren erstem Teil die vorgenannten Experten dieses sehr sensible Thema aus ihrer jeweiligen Fachexpertise beleuchteten. Notar Michael Wagner aus Asbach legte die Komplexität des Betreuungsrechts dar. Er wies auf die staatlichen Stellen hin, wie z.B. Betreuungsgerichte, mit denen man sich zwangsläufig im Fall einer Geschäftsunfähigkeit eines Patienten auseinander setzen müsse. Wer sein Umfeld im Fall der Fälle nicht in manchmal unlösbare Konflikte bringen wolle, solle sich rechtzeitig mit dem Thema einer Vorsorgevollmacht befassen. Das betreffe alle Menschen, unabhängig vom aktuell erreichten Alter. Zu unterscheiden sei bei solchen Verfügungen zwischen vermögensrechtlichen Regelungen und der Personensorge. Weitere Differenzierungen könne jedermann je nach eigener Situation treffen.
Notar Wagner riet, die weithin im Internet verfügbaren Vollmachtmuster als wichtige Informationen zu betrachten, sich zur Abfassung entsprechender eigener Dokumente aber auf jeden Fall selber Rechtsexperten anzuvertrauen. Denn einmal getroffene Verfügungen seien wirksam und zeitliche Eingrenzungen kaum möglich.
Deutlich wurde dabei, dass jedermann vorsorgend etwas für sich selber tun kann, indem er rechtzeitig vorab eine solche Vollmacht schriftlich erstellt und notariell erfassen lässt. Nur so wird sichergestellt, dass im Fall des Falles dem Wunsche des Betroffenen entsprechend die hierfür vorgesehenen Personen aus dem eigenen privaten Umfeld nach dem festgelegten Willen der zu betreuenden Person handeln. Denn, so Notar Wagner, wer vorab selber nichts Entsprechendes für sich festgelegt hat, für den und über den werde nachher auf richterlichem Wege entschieden.
Der Mediziner Lothar Scholl aus Windhagen beschrieb in verständlicher Form die fachmedizinisch und ethisch nicht einfache Situation bei der Arbeit mit Patienten, die nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich dem Tod nähern. Er ging auf die Konflikte und Nöte ein, denen Ärzte, Betreuer und Angehörige in solchen Fällen begegnen.
Scholl hob hervor, dass immer der Wille des Patienten im Auge behalten werden müsse, auch wenn Außenstehende mitunter etwas anderes für besser hielten. Auch auf die nicht einfache Abgrenzung zwischen der nicht erlaubten aktiven und der gesetzlich erlaubten passiven Sterbehilfe ging Lothar Scholl ein. Er riet allen, die in solch schwierige Situationen kommen, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um ihre Entscheidungen zu treffen. In intensiven Gesprächen müsse man miteinander den richtigen Weg finden, den Patienten in Frieden sterben zu lassen.
Pfarrer Bernd Peters aus Vettelschoß riet in seinem Kurzreferat dazu, den Wortlaut einer Patientenverfügung stets sorgfältig mit dem eigenen Gewissen individuell abzugleichen. Dabei dürfe man sich nicht scheuen, insbesondere auch Vorgaben und Aussagen zu komplexen kritischen Fragen in die Abwägung und den Text der eigenen Patientenverfügung einzubeziehen.
Hiernach nutzten die Zuhörer umfassend die Gelegenheit, spezielle Fragen ihrerseits zu dem Themenkomplex an die Experten zu richten. Der stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Viktor Schicker aus Waldbreitbach moderierte die hierzu geführte Diskussion. Hierbei drehten sich viele Fragen des Publikums um die korrekte Form und Dokumentation einer Patientenverfügung. Hier kann am ehesten zunächst das vertrauensvolle Gespräch mit dem Hausarzt helfen. Sodann empfiehlt sich auch unbedingt ein entsprechendes Gespräch mit einem Notar.
Viele Zuhörer wollten in der weiteren Frage- und Antwortrunde auch wissen, wie man einen geeigneten Betreuer aussucht und wie man Verfügungen ändern kann, wenn die eigene Lebenssituation oder die familiären Verhältnisse sich änderten.
Das Schlusswort zu dieser gelungenen Veranstaltung sprach Wolfgang Löhrke aus Unkel in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Senioren-Union des Kreises Neuwied. Löhrke dankte dem Podium und dem interessierten Publikum. Er stellte fest, der Verlauf der Diskussion habe wohl allen Anwesenden die große Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor Augen geführt. Nun sei es an jedem Einzelnen, daraus die Konsequenzen zu ziehen und für sich selbst entsprechend zu handeln.
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