Ausnahmeregelung für Zoos bei Verbandsklagerecht
"Beim geplanten Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz wird es eine Ausnahmeregelung für Zoos geben. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen", erklärte Marcel Hürter, umwelt- und tierschutzpolitscher Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zusammen mit den SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Schwarz und Fredi Winter.
Neuwied. Die SPD-Landtagsabgeordneten hatten bei dem Gesetzesvorhaben von Beginn an in Dialog mit den rheinland-pfälzischen Zoos in Neuwied und Landau gestanden. Die im Umweltausschuss des Landtags durchgeführte Anhörung zu dem Gesetzentwurf bestätigte die Parlamentarier in dem Vorhaben, die zoologischen Einrichtungen bei dem Gesetzesvorhaben wie wissenschaftliche Einrichtungen zu behandeln. Als Rechtsrahmen sei bei den Zoos das Naturschutzrecht ein geeigneterer Bezugspunkt.
Mit dem Gesetz soll grundsätzlich ermöglicht werden, dass tierschutzrelevante behördliche Entscheidungen zukünftig auch durch anerkannte Tierschutzvereine einer Überprüfung unterzogen werden können und die Mitwirkung von anerkannten Tierschutzvereinen bereits im Vorfeld von behördlichen Entscheidungen in Verwaltungsverfahren möglich wird.
"Die rheinland-pfälzischen Zoos leisten einen wichtigen Beitrag zur Umweltbildung im Land. Mit den Zooschulen im Land werden zudem naturwissenschaftliche Erläuterungen über Tiere und ihre Lebensräume insbesondere für Kinder pädagogisch und altersgerecht dargestellt. Gerade die zoologischen Einrichtungen in Landau und Neuwied haben in der Vergangenheit bereits viel für den Tierschutz getan und mit Blick auf das Wohl der Tiere in moderne Anlagen investiert", so die SPD-Landtagsabgeordneten.
Der Gesetzentwurf zu einem Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine wurde im Umweltausschuss des Landtags behandelt.
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