Stadt Neuwied verpflichtet 534 Wahlhelfer
50 allgemeine und neun Briefwahlvorstände sind in der Stadt Neuwied mit Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und Beisitzern besetzt. Das meldet das städtische Wahlamt.
534 Wahlberechtigte erhalten in den nächsten Tagen ein Verpflichtungsschreiben per Post. Darin steht, für welche Position in welchem Wahlbezirk und in welchem Wahlraum ihr Dienst vorgesehen ist.
Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist zwar grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Aus wichtigem Grund kann jedoch abgelehnt werden. Trotzdem konnten Zwangsverpflichtungen oder Verpflichtungen nach einem Zufallsauswahlprinzip bei der Stadt Neuwied bisher vermieden werden.
Erster Ansprechpartner bei der Wahlhelfergewinnung sind die im Wahlgebiet agierenden Parteien. Diese sind schon zu Beginn des Jahres gebeten worden, Personen als Wahlhelfer zu benennen. Außerdem wurde bei Behörden wie Kreisverwaltung und Finanzamt Neuwied, in Schulen und Kirchengemeinden nachgefragt. Hilfreich standen auch die Sparkasse und die städtischen Unternehmen Stadtwerke, Servicebetriebe sowie GSG zur Seite.
Darüber hinaus kann bei den Kommunalwahlen auf einen nicht unerheblichen Teil erfahrener Wahlhelfer vergangener Wahlen zurückgegriffen werden. Eine Überraschung ist die Verpflichtung zum Wahldienst für keinen der Betroffenen. Sonderwünsche nach wohnortnahem Einsatz, Zusammensetzung und Aufgabenverteilung werden nach Möglichkeit bei der Besetzung berücksichtigt. Leider können nicht immer alle diese Wünsche erfüllt werden.
Jeder Wahlhelfer erhält mit seinem Verpflichtungsschreiben ein Merkblatt zu seinen Aufgaben. Darüber hinaus sind in jedem Wahlvorstand grundsätzlich auch zwei besonders geschulte Mitstreiter aus den Reihen der Mitarbeiter der Stadtverwaltung vertreten. Die Auszählung der Stimmen muss am Montag fortgesetzt werden. Alle Wahlhelfer kommen dann in die Sporthalle Niederbieber. Daher ist auch am Montag nach der Wahl im Rathaus nur eingeschränkter Dienstbetrieb möglich.
Das städtische Wahlamt bittet alle Wählerinnen und Wähler, den Dienst der Wahlhelfer im Wahlraum nicht als selbstverständlich, sondern als ein Beispiel gelebter Demokratie zu sehen.
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