Mai-Ausflüge mit bösen Folgen
Zwei Nachträge zum Unfallgeschehen am 1. Mai hat die Polizei Straßenhaus noch geliefert. Bei dem Motorradunfall im Wiedtal, bei dem zwei Frauen frontal gegeneinander fuhren, war eine der Fahrerinnen auf die Gegenfahrbahn geraten. Beim zweiten Unfall in der Nähe von Puderbach stürzte ein Betrunkener mit zwei Promille Alkohol im Blut von einem fahrenden Ausflugsgespann.
Die Ursache des Motorradunfalls am Donnerstagmittag um 12.52 Uhr auf der L255 bei Oberhoppen ( hier der aktuelle Bericht dazu) ist jetzt klar: Laut den Ermittlungen der Polizei geriet eine 48 Jahre alte Motorradfahrerin in einer langgezogenen Rechtskurve zu weit nach links auf die Gegenfahrbahn.
Dort kollidierte sie mit dem entgegenkommenden Motorrad einer 41-jährigen Fahrerin. Bei dieser Fahrerin handelte es sich um eine Frau aus Belgien. Die 48-Jährige gehörte zu einer Gruppe von Motorradfahrern aus dem Ruhrgebiet.
Durch den Aufprall wurden beide Motorradfahrerinnen schwer verletzt. Sie mussten mit Rettungshubschraubern aus Köln und Koblenz in Kliniken geflogen werden.
Die Polizei Straßenhaus bittet jetzt eventuelle Zeugen, sich zu melden, um den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können (Tel. 02634/952-0 oder E-Mail pistrassenhaus@polizei.rlp.de).
Der zweite Mai-Unfall im Zuständigkeitsbereich der Polizei Straßenhaus ereignete sich am Donnerstag gegen 15.30 Uhr in der Nähe von Puderbach. Im Rahmen eines Maiausfluges befuhr ein 27-Jähriger mit seinem Traktor mit Anhänger einen Feldweg zwischen Urbach und Puderbach. Auf dem Anhänger befanden sich insgesamt 13 Personen.
Während der Fahrt stürzte ein 23-jähriger Mann - vermutlich infolge von Trunkenheit und Unachtsamkeit - von dem Anhänger auf die Straße, wobei er noch leicht von einem Rad des Anhängers gestreift wurde. Hierbei erlitt er zum Glück nur leichtere Verletzungen.
Er wurde anschließend zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Ein Alkotest beim Verletzten ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Die Polizei weist darauf hin, dass der Transport der Personen auf dem Anhänger in dieser Form wohl nicht zulässig war. Entsprechende Ermittlungen dazu sollen noch erfolgen.