Autofahrer hatten auch selbst getankt
Alkohol am Steuer ist gefährlich für die betroffenen Fahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dennoch ist es anscheinend immer wieder mal üblich, sich betrunken hinters Steuer zu setzen. Das ergibt sich aus den Berichten der Polizei vom Wochenende.
Am Samstag (3.5.) gegen 22.30 Uhr befuhr eine 39-jährige PKW-Fahrerin die Kirchstraße in Rengsdorf. Ausgangs einer Rechtskurve geriet sie infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem Fahrzeug eines entgegenkommenden 45-Jährigen.
Der 39-jährigen Unfallverursacherin wurde eine Blutprobe entnommen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Doch damit nicht genug, wehrte sie sich heftig gegen die Entnahme der Blutprobe und verletzte hierbei einen Polizeibeamten.
Die Aggressionen der uneinsichtigen Unfallverursacherin verhinderten die Maßnahmen jedoch nicht. Sie wird sich neben der Verursachung des Verkehrsunfalles nun auch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzungsdelikten verantworten müssen.
Ein 29-jähriger Mann verlor Samstagnacht (3.5.) auf der Bundesstraße 256 bei Neuwied die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte in eine Leitplanke. Im weiteren Verlauf geriet das Auto ins Schleudern und kam auf der Seite zum Liegen. Der Fahrer wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Die Polizeibeamten stellten jedoch fest, dass der Mann erheblich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Außerdem hatte er keinen Führerschein. Die Bundesstraße musste für die Unfallaufnahme und die Bergung des total beschädigten Fahrzeuges für zweieinhalb Stunden voll gesperrt werden. Nach ersten Schätzungen entstand ein Sachschaden in Höhe von zirka 10.000 Euro.
Auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes in Dierdorf fiel am Samstag (3.5.) gegen 20.25 Uhr eine 45-jährige Frau auf, die im stark alkoholisierten Zustand in ein Fahrzeug stieg und davonfuhr. Informierte Polizeibeamte konnte die Fahrzeugführerin später antreffen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,02 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein wurde beschlagnahmt.
In Buchholz wurde am Sonntag (4.5.) gegen 2.30 Uhr ein 46-jähriger PKW-Fahrer durch Beamte der Polizei Straßenhaus einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass dieser unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atem-Alkoholtest erbrachte einen Wert von 1,65 Promille. Auch bei diesem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da sich dieser bereits in amtlicher Verwahrung befindet. Somit machte er sich neben der Trunkenheit im Straßenverkehr auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.