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Nachricht vom 07.05.2014    

Für Kita-Ausbau Planungssicherheit und Vertrauensschutz gefordert

Die Fleißigen werden nunmehr „bestraft“ und ländlicher Raum wird benachteiligt. Hallerbach kritisiert die neuen Förderkriterien der Landesregierung sehr deutlich.

Foto: Wolfgang Tischler

Kreis Neuwied. Mit deutlicher Ablehnung reagiert der zuständige Dezernent des Landkreises Neuwied, der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, auf die neue Richtlinie der Landesregierung zur weiteren Förderung des Ausbaus der Kindertagesstätten. Wer seine Hausaufgaben gemacht hat wird nunmehr bestraft, die Landkreise werden gegenüber den Städten benachteiligt. Die neuen Vorgaben zeige die Hilflosigkeit des Landes zur Frage der finanziellen Verantwortung. „Die Regelungen sind schlichtweg ungerecht“, so lautet das Fazit, das Hallerbach als Reaktion auf die Vorstellung der neuen Kriterien für Investitionskostenzuschüsse zum Kindertagesstättenausbau durch das Land Rheinland-Pfalz zieht.

Zum 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres auf einen Platz in Kindertagesstätten und Kindertagespflege in Kraft getreten. Hallerbach betont, dass der Landkreis Neuwied, die Gemeinden und die freien Träger selbst erhebliche finanzielle und organisatorische Anstrengungen unternommen haben, um zum Stichtag ein den Ausbauzielen entsprechendes Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten vorzuhalten. Das bedeutete für alle Beteiligten einen „riesigen Kraftakt“.

„Nun müssen wir feststellen, dass künftig die Kommunen bevorzugt bei der Landesförderung berücksichtigt werden, die beim Ausbau von Kindertagesstätten hinter den Planzielen zurückliegen. Letztlich werden doch diejenigen Kommunen nunmehr bevorzugt, die ihre „Hausaufgaben“ nicht gemacht haben“, sagt Hallerbach. Damit werden Kommunen bestraft, die sich bisher schon angestrengt haben, eine relativ gute Betreuungsinfrastruktur aufzubauen. Ihre bisherigen Anstrengungen werden dazu führen, dass sie auf der Rangliste des Landes ans Ende rutschen.

Ebenso kritisiert er die so genannte Siedlungsstruktur als Kriterium für die Bereitstellung von Fördermitteln, bei der auf die Bevölkerungsdichte abgestellt wird. Hallerbach ist nicht nachvollziehbar, warum die Bevölkerungsdichte, die letztlich zu einer Bevorzugung insbesondere der großen Städte führen wird, hier als Kriterium herhalten soll. Letztlich müsste doch die Notwendigkeit eines Platzangebotes für Kinder in Kindertagesstätten maßgeblich sein, unabhängig von der Bevölkerungsdichte. Außerdem sei in der Landesvorschrift keine Bereitschaft erkennbar, den ländlichen Raum zu fördern – und dies gerade beim anstehenden demografischen Wandel, der insbesondere strukturschwache Gebiete außerhalb der Ballungsräume zu treffen drohe.



Ebenso kritisch sieht Hallerbach die Pro Kopf-Verschuldung als Kriterium für die künftige Landesförderung. Für Hallerbach ist gegenwärtig auch noch nicht nachvollziehbar, wie viele Kommunen letztlich tatsächlich in den Genuss der Förderung kommen.

Auch im Landkreis Neuwied ist nach den derzeitigen Prognosen der weitere Kindertagesstättenausbau noch nicht abgeschlossen, die Träger von Kindertagesstätten benötigen hierfür verlässliche Aussagen, ob sie und in welcher Höhe sie am Ende eine Förderung für den weiteren Kita-Ausbau erhalten, erklärte Hallerbach. Diese Planungssicherheit sieht der 1. Kreisbeigeordnete so nicht gegeben.

Immer wieder sei in Gesprächen darauf hingewiesen worden, dass das Land endlich seinen Anteil zum Ausbau der frühkindlichen Betreuung leisten müsse und dass viele Träger, Städte und Gemeinden nach der vom Land gewünschten Vorfinanzierung des U3 Ausbaus jetzt auf ihre zugesagten Fördermittel auch weiterhin warteten.

„Die Leidtragenden dieser Politik sind die Kommunen, die auf den Kosten sitzen bleiben und die Eltern, die auf einen Betreuungsplatz warten müssen. Noch schlimmer ist, dass auf Grund der neuen Förderrichtlinien zum Ausbau der frühkindlichen Betreuung die Verfahren noch langsamer und ungerechter werden“, meinte Achim Hallerbach abschließend. Die jetzt geplante Stichtags-Regelung bremse des Antragsverfahren weiter deutlich aus. Dies werde massive Auswirkung auf das weitere Ausbautempo haben. Dazu komme der bereits vorhandene Antragsstau. Nimmt man alle neuen Kriterien zusammen, besteht die Gefahr, dass insbesondere die ländliche Region kaum mehr beim Ausbau der Kindertagesstätten für die Kleinsten berücksichtigt werden.

Die jetzt geplante Stichtagsregelung bremse das Antragsverfahren weiter deutlich aus. Mittlerweile lässt das Land auch die Möglichkeit eines Baubeginns vor abschließendem Bescheid nicht mehr zu. Ein Träger, der Antrag auf Bewilligung von Mitteln zu einer Baumaßnahme stellt, kann daher erst beginnen, wenn er den Bewilligungsbescheid des Landes erhalten hat. Für den 1. Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach stellt sich daher die Frage, wie bei diesen Rahmenbedingungen überhaupt noch Träger für die Durchführung von Baumaßnahmen gewonnen werden sollen. Nicht zuletzt führt die neue Regelung dazu, dass letztlich für die Träger von Kindertagesstätten keinerlei Planungssicherheit besteht, ob und in welcher Höhe letztlich Mittel von Seiten des Landes fließen.



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