Teile des Aubachtals zerstört? Kreisverwaltung nimmt Stellung
Die Kreisverwaltung Neuwied nimmt Stellung zu dem Artikel vom 15. Mai „Im Aubachtal kam es nach Darstellung der Naturschutzverbände Nabu und BUND zu schwerwiegenden Eingriffen in den Naturhaushalt und zu erheblichen Verstößen gegen das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie gegen die Naturparkverordnung Rhein-Westerwald.“
Neuwied. Zu den geschützten Biotopen meint die Kreisverwaltung: „Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt inwieweit geschützte Biotope betroffen sind. Aufgrund der vollständigen Beseitigung der Vegetationsdecke ist eine Beurteilung schwierig. Vermutlich wurden aber keine nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope betroffenen.“
Zum Vorwurf „In Feuchtwiese sei ein Entwässerungsgraben gezogen worden“ führt die Kreisverwaltung aus: „Der „Entwässerungsgraben“ ist der Kreisverwaltung bislang nicht bekannt gewesen. Es wird dazu eine Nachuntersuchung geben. Aus einer ersten Beurteilung von Bildmaterial muss bezweifelt werden, dass der abgebildete Graben aufgrund der geographischen Gegebenheiten geeignet ist, eine Wiese oder erhebliche Teile davon zu entwässern.“
Lebensstätte der streng geschützten Wasseramsel
„Ist der Kreisverwaltung bislang nicht bekannt gewesen. Weitere Erkundigungen werden eingeholt.“
Arbeiten nach dem 1. März
„Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen. Allerdings liegt die Vermutung nah, dass die Arbeiten bereits vor dem 1. März durchgeführt wurden. Der Ortstermin erfolgte am Donnerstag, den 6.3., ein Tag nach dem Anruf bei Herrn Job (Mitarbeiter bei der Kreisverwaltung Neuwied).“
Landschaftsprägende Bäume gefällt
„In den meisten Bereichen wurden lediglich Einzelstämme entnommen. Dort wo eine Entnahme der Bäume über das Maß der guten forstwirtschaftlichen Praxis hinausgeht, wird die Notwendigkeit von Neupflanzungen geprüft.“
Flächen im Aubachtal mitten im Sommer gemulcht worden, ohne dass die Kreisverwaltung eingeschritten sei.
„Es waren keine wertvollen Biotope betroffen, lediglich eine vollständig mit Springkraut bestandene Fläche. Es fanden sich keine Hinweise darauf, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes berührt wurden.“
Bäume zur Optimierung von Weideflächen gefällt
„Die Entnahme von einzelnen Gehölzen im Rahmen landwirtschaftlicher Tätigkeit stellt keinen Verbotstatbestand dar.“
Anzeige bei der Kreisverwaltung Neuwied
Der Kreisverwaltung Neuwied liegt seit dem 16. Mai eine Anzeige der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Gerlach / Teßmer aus Frankfurt im Auftrag des BUND Westerwald vor.
Lokales: Neuwied & Umgebung
Jetzt Fan der NR-Kurier.de Lokalausgabe Neuwied auf Facebook werden!