Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge gefordert
Zu einem Vortrag über den unerträglichen und lauten Güterverkehr im Mittelrheintal hatte die Landtagsabgeordnete Elisabeth Bröskamp (Bündnis 90/DIE Grünen), den rheinland-pfälzischen Staatssekretär des Umweltministeriums, Dr. Thomas Griese, eingeladen.
Kreis Neuwied. Vor sehr vielen Zuhörern referierte der Staatssekretär zum Thema „Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge im Mittelrheintal“ in Bad Hönningen. Neben Vertretern von „BIN gegen Lärm“ aus der Region, u. a. Gunter Fröhlich aus Neuwied, Heinz Blessmann aus Rheinbrohl und Rolf Papen aus Weißenturm, Dr. Ute Eifler und Dr. Ulrich Back, spürte man bei der anschließenden Diskussion unter der Leitung des Vorsitzenden der Bad Hönninger „Interessengemeinschaft Schutz gegen Bahnlärm und Erschütterungen“, Franz Breitenbach, dass sich hier mehr als nur ein interessantes Publikum eingefunden hatte.
Eine der Kernaussagen: Das Problem Bahnlärm im Mittelrheintal ist im Prinzip ohne großen finanziellen Aufwand möglich und mit dem bisher geltenden deutschen und europäischen Recht vereinbar. Lärm macht krank, insbesondere für Bewohner, die in unmittelbarer Nähe der Bahn wohnen. So bleibt es weiterhin unverständlich, warum die Bahn und das zuständige Bundesverkehrsministerium, im Prinzip sich nicht für eine rasche Reduzierung des Bahnlärms einsetzt (u. a. Nachtfahrverbot und Umrüstung auf leisere Bremsen, usw.).
Dafür sind die rechtlichen Instrumente bereits heute vorhanden, so der Staatssekretär Dr. Thomas Griese. Doch es bleibt weiterhin im Prinzip so: Verschieben, vertrösten, verdummen, wie es Franz Breitenbach formulierte. Die Menschen im Rheintal können nicht mehr warten, ergänzt Elisabeth Bröskamp (MdL). Zudem: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) des Landes Rheinland-Pfalz hat Ende vergangenen Jahres ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob nächtliche Betriebsbeschränkungen für „laute“ (d. h. noch mit Graugussbremssohlen ausgestattete) Güterzüge in Form von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten mit europäischem und nationalem Recht vereinbar sind.
Anlass zur Beauftragung der Expertise waren zum Teil widersprüchliche bzw. unterschiedliche interpretierte Aussagen von Vertretern verschiedener europäischer Institutionen sowie die Haltung des Bundes, dass solche Maßnahmen auf den Bahnstrecken im Mittelrheintal rechtlich nicht möglich sind. Das Gutachten wurde von Eisenbahnrechtler Prof. Dr. Urs Kramer (Universität Passau) erstellt.
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass Betriebsbeschränkungen grundsätzlich mit europäischem und nationalem Recht vereinbar sind, wenn sie verhältnismäßig sind, d. h. Lärmschutz und Auswirkung auf den Schienenverkehr in angemessenem Verhältnis stehen. Der Gutachter stellt ebenso fest, dass der Betreiber des Schienennetzes, die DB Netz AG, Betriebsbeschränkungen vorsehen kann, aber auch das Eisenbahnbundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde die rechtlichen Instrumente hierzu hätte.
Zu einigen Ausführungen von Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge im Mittelrheintal von Dr. Thomas Griese: Zur Situation im Mittelrheintal: Zum Teil über 100 Güterzüge fahren pro Nacht, alleine rechtsrheinisch (alle 4 bis 5 Minuten ein Zug), Spitzenpegel (außen) bis zu 106 Dezibel. Ergebnisse Belästigungsuntersuchung und Bahnlärmindex Mittelrheintal 2011 - 45 Prozent der Bevölkerung im Mittelrheintal werden durch Lärm hoch belästigt und jeder 5. ist hoch schlafgestört (bewusste Störung des Schlafs).
So schrieben die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an Bundesverkehrsminister Dobrindt vom 07.04.2014: Hier u. a. mit dem Vorschlag zur Bildung einer Arbeitsgruppe, die die Umsetzung von Betriebsbeschränkungen prüft (bisher unbeantwortet, 19.5.2014). Außerdem gab es einen Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) am 09.05.2014, dies zum verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz, u. a. mit folgenden Forderungen an den Bund: Verkehrsträgerübergreifende Beurteilung des Lärms; Absenkung der Grenzwerte für die Lärmsanierung (einheitliches Schutzziel für Bestands- und Neubaustrecken); Schutz vor Spitzenpegeln beim Schienenlärm (Aufwachreaktionen) sowie nächtliche Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge sollen als kurzfristige Maßnahme geprüft werden.
Eins wurde an dem Abend auch klar: Die Bürgerinitiativen „Gegen Bahnlärm und Erschütterungen“ wollen die Hinhaltetaktik von Bahn und Bund nicht länger hinnehmen und ihre Proteste dürften daher zunehmen. So u. a. auch auf der geplanten Großdemo gegen den Bahnlärm und Erschütterungen am 20. September 2014 in Bonn.
Pressemitteilung Elisabeth Bröskamp (MdL)
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