Mobiler und unabhängiger mit dem Euro-Toilettenschlüssel
Für Rollstuhlfahrer ist eine behindertengerecht ausgestattete Toilette unabdingbar. Doch auch viele andere Menschen mit Behinderung bietet die Gewissheit, dass eine barrierefreie Toilette rund um die Uhr zur Verfügung steht, Sicherheit und Unabhängigkeit. Schlüssel im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Neuwied erhältlich.
Kreis Neuwied. Fahrten in die Stadt, Anreisewege oder auch Urlaubsreisen können so besser geplant werden und das patentierte Euro-Schließsystem trägt mit dazu bei, dass die eigene Mobilität und der Aktionsradius weniger eingeschränkt sind. Denn der Schlüssel öffnet Autobahntoiletten, auch die barrierefreien öffentlichen Toiletten vieler Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern sind mit diesem Schlüssel zugänglich. Er ist über das Bürgerbüro der Kreisverwaltung erhältlich und wird zum Selbstkostenpreis von 20 Euro abgegeben.
Auf diese Möglichkeit weist die Behindertenbeauftragte des Landkreises Neuwied, Andrea Oosterdyk, hin. Über das Internet kann der Schlüssel aber auch direkt über den CBF Darmstadt (www.cbf-da.de) per Nachnahme, am besten mit einem Standortverzeichnis mit über 9.000 Anschriften, dem "Locus" bestellt werden. Beides zusammen kostet dann 27 Euro. Eine Bestellung über das Bürgerbüro ist nicht möglich.
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Der Euro-WC-Schlüssel erhalten nur außergewöhnlich Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis, Stomaträger mit einem Grad der Behinderung (GdB) zwischen 50 und 100 Prozent, Blinde (BL), Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson (H) brauchen, an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen- / Darmleiden.
Auf jeden Fall erhält einen Schlüssel, wer einen GdB von mindestens 70 oder Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis hat. Bei Vorliegen der Merkzeichen aG, B, H, oder BL gibt es den Schlüssel unabhängig vom GdB. Der Schwerbehindertenausweis zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen muss vorgelegt werden.
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