Pflegefall in der Familie – was jetzt?
Der Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel war Referent einer gut besuchten Informations- und Diskussionsveranstaltung der Frauen Union im CDU-Kreisverband Neuwied. Die Veranstaltung im Mehrgenerationenhaus in Neustadt widmete sich insbesondere dem Aspekt „Pflegefall in der Familie – was jetzt?“.
Neustadt/Wied. In seinen Ausführungen unterstrich der Gesundheitspolitiker und Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Neuwied den Sinn und die Wichtigkeit der unlängst vom Bundestag verabschiedeten größten Pflegereform mit über 20 Prozent Leistungsverbesserung. „In Deutschland gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen. Laut Statistischem Bundesamt wird die Zahl der Pflegebedürftigen von aktuell rund 2,5 auf rund 3,4 Millionen im Jahr 2030 und auf 4,5 Millionen im Jahr 2050 ansteigen. Umso wichtiger ist, dass es auch in Zukunft noch gute Pflege für alle Menschen gibt“, unterstrich Rüddel und verwies auf die neue Weichenstellung durch zwei Pflegereformen.
Die Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte beschere Mehreinnahmen von insgesamt 3,6 Milliarden Euro. Davon sei ein Drittel für die Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds vorgesehen. Mit diesem Fonds würden Rücklagen aufgebaut, um hohe Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge um das Jahr 2040 herum pflegebedürftig werden. 2,4 Milliarden Euro stehen, so Rüddel, für die direkte Verbesserung von Pflegeleistungen zur Verfügung.
„Unser Ziel ist es, dass die zusätzlichen Mittel schnell bei denjenigen ankommen, die mehr Unterstützung brauchen: Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte sollen profitieren. Deshalb verbessern wir so schnell wie möglich die Pflegeleistungen und dynamisieren die Leistungen um vier Prozent, das entspricht 890 Millionen jährlich“, betonte der Gesundheitspolitiker. Gleichwohl gelte es durch gezielte Maßnahmen, wie bessere Arbeitsbedingungen, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Damit die professionellen Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die Pflegebedürftigen hätten, werde in Pflegeheimen der Schlüssel für Betreuungskräfte von 1 zu 24 Pflegebedürftigen auf 1 zu 20 gesenkt.
„Wir folgen ganz bewusst und gezielt dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘, indem die Mehrzahl der Leistungen für die häusliche Versorgung vorgesehen sind“, sagte der Abgeordnete. Es würden grundsätzlich die Betreuungsleistungen ausgeweitet. Dabei gehe es um Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie flexiblere unterschiedliche Betreuungsformen. Und es gebe deutlich höhere Zuschüsse für verbessernde Maßnahmen des Wohnumfeldes, beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts oder für einen Badumbau.
„Damit sind wir auf dem Weg, die Pflege zukunftsfest auszugestalten und treffen parallel die Vorbereitungen für die zweite Stufe der Reform, indem in zwei Modellprojekten das Begutachtungsverfahren und der Versorgungsaufwand der neuen Pflegegrade getestet werden. Denn das zweite Pflegestärkungsgesetz wird die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs realisieren und spätestens in drei Jahren, nämlich in 2017, kommen“, bekräftigte Erwin Rüddel.
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