Landkreis startet Bürgerbeteiligung in Nahverkehrsplanung
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Neuwied ist in die Jahre gekommen. Viele Projekte konnten erfreulicherweise umgesetzt werden, so dass der öffentliche Personennahverkehr im Landkreis Neuwied im Vergleich zu anderen Regionen heute in vielen Bereichen über einen guten Standard verfügt. Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach ruft zur Mitgestaltung auf.
Kreis Neuwied. "Seit gut einem Jahr", so der für den ÖPNV zuständige erste Kreisbeigeordnete und Verkehrsdezernent Achim Hallerbach, "ist der für die Nahverkehrsplanung zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mit diesem Thema befasst." Fachlich begleitet wird er dabei durch das Ingenieurbüro BPV Consult GmbH Koblenz. "Mittlerweile hat bereits auch eine erste Anhörungsrunde aller nach dem Nahverkehrsgesetz zu beteiligenden Institutionen stattgefunden", so Hallerbach weiter, "und aus den umfangreichen Rückläufen schließen wir, dass an diesem Thema ein großes Interesse besteht. Denn nicht zuletzt bildet auch der öffentliche Personennahverkehr einen wesentlichen Standortfaktor für einen attraktiven Landkreis."
Das rheinland-pfälzische Nahverkehrsgesetz, das die Regeln für das Aufstellungsverfahren eines Nahverkehrsplanes festlegt, sieht allerdings nur ein eingeschränktes formelles Beteiligungsverfahren verschiedener Gruppen und Institutionen vor. "Deshalb hat sich die Verwaltung gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr dazu entschieden, eine zweistufige Bürgerbeteiligung durchzuführen, so dass alle Bürgerinnen und Bürger jetzt in Stufe eins die Gelegenheit haben, in die Planungen Einsicht zu nehmen und uns ihre Anregungen dazu schriftlich mitzuteilen.
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Die vorgetragenen Eingaben werden dann vom Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr bewertet und er entscheidet letztendlich auch, wie sie in die Planungen einfließen können. Eine rege Inanspruchnahme dieses Angebotes ist somit ausdrücklich erwünscht. In der sich anschließenden Umsetzungsphase des Nahverkehrsplanes wird dann die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung durchgeführt mit den Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort", erklärt Achim Hallerbach.
Die für die Bürgerbeteiligung vorgesehenen Unterlagen können ab sofort bis zum 12. September bei der Kreisverwaltung Neuwied in Zimmer Nr. 124 zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02631/803304 wird erbeten.
Die Unterlagen sind auch bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Stadtverwaltung Neuwied einsehbar, ebenso auf der Homepage des Landkreises Neuwied: www.kreis-neuwied.de/Bekanntmachungen.
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