Mini-Blockheizkraftwerk im Altbau?
Strom und Wärme selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für private Betreiber. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme wird außerdem der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt.
Region. Neu installierte BHKW für Bestandsbauten bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowattstunden können einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.425 und 3.325 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwärmeangebot geben. Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden, hohe Effizienzanforderungen und einen Gesamtnutzungsgrad von 85 Prozent erfüllen. Zudem muss der Betreiber einen Wartungsvertrag abschließen.
Auch die KfW gewährt Fördermittel für den Einbau von BHKW auf Grundlage fossiler Energie. Entweder als Zuschuss in Höhe von zehn Prozent oder über einen zinsgünstigen Kredit.
Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Im Einfamilienhaus reichen die Betriebsstunden selten aus, um die Anlage auszulasten - die Anschaffung bleibt dann unwirtschaftlich. Außerdem wird die produzierte Wärme hauptsächlich während der Heizperiode genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz.
Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Heim und in Frage kommt, sollte sich daher unabhängig beraten lassen. Der Energieberater der Verbraucherzentrale hilft herauszufinden, ob ein Blockheizkraftwerk für das jeweilige Haus geeignet ist. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15 bis- 18 Uhr wie folgt statt:
Horhausen: Donnerstag, 2. Oktober; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1. St..
Puderbach: Donnerstag, 11. September; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, Sitzungssaal 1. Stock
Rengsdorf: Donnerstag, 18. September; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Besprechungsraum Zimmer 23.
Dierdorf: Donnerstag, 25. September; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Raum 004 (Untergeschoss).
Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.