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Nachricht vom 14.09.2014    

Grünlandschutz lohnt sich

Grünland besitzt eine überaus hohe Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz. Darauf weist die NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald hin.

Foto: privat

Region. Zum Grünland gehören Wiesen und Weiden, die der Nahrungs- und Futtermittelerzeugung oder Energiegewinnung dienen oder als Naturschutzflächen genutzt werden. Grünlandflächen, die mindestens fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden, werden als Dauergrünland bezeichnet und haben in der Regel einen besonders hohen ökologischen Wert.

„Naturschutzgerecht bewirtschaftet dient Grünland bzw. Dauergrünland als Lebens- und Nahrungsraum für viele Arten, wie beispielsweise das Braunkehlchen und den Rotmilan. Beide Arten haben im Westerwald bundes- bzw. landesweite Verbreitungsschwerpunkte. Vor allem auf extensiv genutztem Grünland findet sich auch eine Vielzahl gefährdeter Pflanzen- und Schmetterlingsarten, deren Bestände auf den Erhalt von Grünland angewiesen sind, das im Übrigen auch einen hervorragenden Erosionsschutz und Kohlenstoffspeicher darstellt“, so Jonas Krause-Heiber, Leiter der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald.

Doch der Grünlandbestand hat erheblich abgenommen. Dauergrünland als Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche hat sich in Rheinland-Pfalz seit 2003 um mehr als 6 Prozent verringert. Gründe hierfür sind die ungebremste Flächenversiegelung, der Umbruch von Grünland in Ackerland für die Erzeugung von Futtermitteln oder Energiepflanzen wie Mais und Raps sowie die Nutzungsaufgabe mit anschließend eintretender Verbuschung. Gleichzeitig sind existierende Grünlandflächen durch eine Nutzungsintensivierung – beispielsweise in Form von intensiver Düngung, häufigerer Mahd oder Entwässerung – und damit ökologische Entwertung gefährdet. Arten- und blütenreiche Wiesen weichen dann monotonen und artenarmen Grünflächen.

Nach europäischem Recht besteht für das Land Rheinland-Pfalz die Verpflichtung, artenreiche, naturnahe Grünlandlebensraumtypen zu erhalten. Da bei einem Dauergrünlandverlust von über 5 % bezogen auf das Jahr 2003 Maßnahmen zum Grünlanderhalt ergriffen werden müssen, hat das Land nun eine entsprechende Verordnung erlassen, die Ende August 2014 in Kraft getreten ist. Damit wird der Umbruch von Dauergrünland in Ackerland für Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen von der EU erhalten wollen, genehmigungspflichtig.



Die NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald begrüßt die Verordnung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Umsetzung von EU-Recht durch die neue Grünlandverordnung, die durch den massiven Grünlandverlust der vergangenen Jahre zwingend erfolgen musste, könne in dieser Form allerdings nur eine von mehreren Maßnahmen zum Grünlandschutz sein. „Damit sich der Erhaltungszustand der relevanten Grünland-Lebensräume und assoziierten Arten nicht weiter verschlechtert, sind neben dem Umbruchverbot weitere Maßnahmen erforderlich, die auf Bewirtschaftungsmethoden, -intensität und -zeiten abzielen. Denn neben der Quantität ist vor allem auch die Qualität des Grünlands von entscheidender Bedeutung; Grünland ist eben nicht gleich Grünland“, so Krause-Heiber weiter.

Das wertvolle Dauergrünland von heute ist im Laufe der letzten Jahrhunderte durch landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Zum Erhalt seiner Funktionen bedarf es Landnutzer, die es weiterhin naturverträglich bewirtschaften und pflegen. Im Rahmen von sogenannten Agrarumweltprogrammen kann die Bewirtschaftung und Flächenpflege nach naturschutzfachlichen Kriterien finanziell entsprechend des entstandenen Ertragsausfalls und Mehraufwands finanziell gefördert werden. Als wirkungsvolle Alternative zu Grünlandumbruch, -intensivierung und Nutzungsaufgabe gilt es, solche Instrumente weiter auszubauen und inhaltlich wie finanziell laufend an die Erfordernisse anzupassen. Denn gute Gründe für den Grünlandschutz gibt es genug.


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