Neuwieder Beirat für Migration und Integration wird gewählt
Am Sonntag, 23. November, wird der Beirat der Stadt Neuwied für Migration und Integration gewählt. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner, Staatenlose, Spätaussiedler, Eingebürgerte sowie Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit, die 16 Jahre alt sind und am Wahltag 3 Monate in der Stadt Neuwied wohnen.
Neuwied. Zu beachten ist, dass Spätaussiedler, Eingebürgerte und Einwohner mit doppelter Staatsanghörigkeit nicht automatisch ins Wählerverzeichnis für diese Wahl aufgenommen werden. Hierzu zählen auch die ausländischen Mitbürger, die von der Meldepflicht befreit sind.
Damit auch diese Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, werden sie gebeten, bis zum 3. November beim Wahlamt der Stadtverwaltung Neuwied, Engerser Landstraße 17, 6. OG, Büro 612, die Eintragung ins Wählerverzeichnis zu beantragen. Entsprechende Antragsvordrucke erhalten sie dort. Für Nachfragen stehen die Wahlamtsleiterin, Kathrin Witthuhn, unter 0261 802-165 und ihr Stellvertreter, Dirk Heimermann, unter 02631 802-117 gerne zur Verfügung.
Lokales: Neuwied & Umgebung
Jetzt Fan der NR-Kurier.de Lokalausgabe Neuwied auf Facebook werden!