Rüddel begrüßt Initiative zur Umrüstung auf „Flüsterbremsen“
Fahren bald nur noch Züge "auf leisen Sohlen" durch das Mittelrheintal? Der Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel unterstützt eine Initiative, die mittels eines Änderungsantrags zum Bundeshaushalt mehr Mittel für Unternehmen bereitstellen will, die zur Umrüstung auf Flüsterbremsen bereit sind.
Neuwied. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, den Schienenlärm bis zum Jahre 2020 zu halbieren und damit einhergehend ab 2020 lauten Güterwagen die Benutzung des deutschen Schienennetzes zu untersagen. Dazu sollen Güterwagen auf lärmmindernde Bremsen (LL-Sohlen) umgerüstet werden, die Umrüstung wird vom Bund mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst.
Dafür hatte sich auch der heimische CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel intensiv eingesetzt. Der Abgeordnete unterstützt seit 15 Jahren Bürgerinitiativen gegen den Bahnlärm und hat nun im Bundestag die Parlamentsgruppe „Bahnlärm“ initiiert, der sich inzwischen schon 80 Abgeordnete angeschlossen haben. Rüddel steht immer auch in engem Austausch mit den Verkehrspolitikern seiner Fraktion. „Bahnlärm beeinträchtigt das tägliche Leben und macht krank. Ich setze mich weiterhin hartnäckig für die Verringerung des Bahnlärms im Mittelrheintal ein“, betont der Abgeordnete. Sein Ziel ist weiterhin, eine schnellere Umsetzung des Lärmhalbierungsziels zu erreichen.
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Die Wartung der neuen Bremsen ist jedoch mit höheren Betriebskosten verbunden, die nicht durch das lärmabhängige Trassenpreissystem aufgefangen werden können.
Die Verkehrspolitiker der Koalition haben diesen Mittwoch einen Änderungsantrag zum Haushalt 2015 im Verkehrsausschuss eingebracht, der unter anderem vorsieht, dass Unternehmen bis zum Jahr 2020 eine finanzielle Unterstützung für höhere Wartungskosten erhalten, damit ihnen durch das Umrüsten kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Damit soll auch der Umrüstungsprozess insgesamt beschleunigt werden. „Die Waggonhalter, die zügig auf ‚Leise Sohlen‘ umrüsten, werden hierfür unterstützt", betonte Erwin Rüddel. Dafür soll ein Teil der zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro verwendet werden.
Das Verkehrsministerium muss nun noch klären, ob eine solche Unterstützung beihilferechtlich zulässig ist.
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