Antragsfrist auf Entschädigung für ehemalige Heimkinder endet
Noch bis zum 31. Dezember 2014 können ehemalige Heimkinder, die in den Nachkriegsjahrzehnten in Heimen untergebracht gewesen sind und Erniedrigungen, Misshandlungen oder Missbrauch ausgesetzt waren, einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Region. Aus diesem Anlass fordert die Grüne Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik im Landtag Elisabeth Bröskamp: „Wir möchten alle Betroffenen auffordern, von ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch zu machen. Dafür haben Bund, Länder und Kirchen gemeinsam den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ eingerichtet.
Um eine Entschädigung aus dem Fond zu erhalten, ist es notwendig, sich bis zum 31. Dezember 2014 an die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen zu wenden und dort einen Antrag zu stellen. Nur wer bis Ende des Jahres einen Entschädigungsantrag stellt, kann noch berücksichtigt werden.
Ziel ist es, allen, denen in Kinderheimen schweres Unrecht widerfahren ist und die oft heute noch mit den Folgen schwer zu kämpfen haben, mit einer Entschädigungsleistung wenigstens eine materielle Wiedergutmachung zukommen zu lassen.“
Hintergrundinformation
In Rheinland-Pfalz können sich Betroffenehier informieren.
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