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Nachricht vom 15.12.2014    

Windkraftanlagen dürfen nicht stören - weder Mensch noch Uhu

Kommen Windkraftanlagen auf den Asberg? Die Gemeinde Windhagen will das nicht einfach hinnehmen: Sie hat ein Vogelschutz-Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nun vorgestellt wurden. Demnach befinden sich Uhu-Brutplätze im Planungsgebiet, die Windräder unmöglich machen.

Waren beim Infoabend dabei: Martin Buchholz, Heinrich Freidel, Helmut Wolff, Martina Krumscheid, Josef Rüddel, André Gottschalk, Ralf Thierfelder, Dr. Claus Mückschel, Michael Christ (von links). Foto: Privat

Unkel/Windhagen. Erneuerbare Energie ist dann eine saubere Sache, wenn ihre Erzeugung die Wohnbereiche von Menschen und Tieren nicht stört. Die in der Planung befindlichen Windenergieanlagen (WEA) der Verbandsgemeinde Unkel am Asberg nahe der Windhagener Ortslage Schweifeld würden die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Unkel weitestgehend wenig oder gar nicht beeinträchtigen. Denn die in der VG Unkel zusammen gefassten Ortsgemeinden haben ihren WEA-Planbereich auf ihre Gemeindewälder auf der östlichen Rheinhöhe Richtung Asberg gelegt.

Sehr wohl aber wären bei einer Realisierung in großem und unerträglichem Ausmaß vor allem die Ortschaften Schweifeld und Rederscheid der Gemeinde Windhagen betroffen. Hiergegen wehren sich die dortigen Einwohner auch nach Meinung ihrer Gemeinde zu Recht, denn sie verweisen darauf, dass WEAs an diesem Standort die Wohnqualität in ihren Wohnorten erheblich und unzumutbar beeinträchtigen würden. Die gesetzliche Lage schützt vor allem im WEA-Planbereich vorkommende gefährdete Tierarten wie Uhu, Schwarzstorch, Roter Milan und andere; sie berücksichtigt die Beeinträchtigungen in der Wohnqualität der Menschen und die von solchen Anlagen ausgehenden Immobilienwerte leider nicht.

Die Ortsgemeinde Windhagen hat sich auf die Fahne geschrieben, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ihre Einwohnerschaft soweit als machbar vor WEAs an diesem Standort zu schützen. Als eine der hierfür geeigneten Maßnahmen hatte die Gemeinde Windhagen beim Büro RADICULA für Landschaftsökologie, Weilburg, ein Vogelschutzgutachten in Auftrag gegeben, in welchem WEA-sensible Vogelarten im Bereich des Asberg erfasst werden. Das Gutachten wurde nun allen Interessenten an einem sehr gut besuchten Informationsabend vorgestellt.



Dr. Claus Mückschel vom Büro RADICULA und sein Mitarbeiter Dipl.-Biologe Ralf Thierfelder erläuterten den aufmerksamen Anwohnern die aktuellen Gutachtenergebnisse. Ihr Fazit: „Aufgrund traditioneller Uhubrutplätze im Umkreis von zwei Kilometern um das FFH-Gebiet Asberg können aufgrund artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Windkraftprojekte im gesamten FFH-Gebiet Asberg nicht umgesetzt werden.“

Bereits auf Basis vorangegangener Gutachten anderer Auftraggeber wurde die VG Unkel veranlasst, den Umfang ihrer WEA-Planungen von 17 auf nunmehr fünf Windräder zu reduzieren. Das sind aber nach Meinung der Gemeinde Windhagen noch immer fünf Windräder zu viel an dieser Stelle. Sie wird daher im Fall des Falles auch nicht davor zurückschrecken, den Schutz ihrer Einwohnerschaft gerichtlich einzufordern. Entsprechende Geldmittel dafür wurden bereits in 2013 in den Windhagener Gemeindehaushalt vorsorglich eingestellt. Eingehend wurden nach der Gutachtenpräsentation die aktuelle Lage und die Betroffenheit der hiesigen Bürgerschaft diskutiert. Die Gemeinde Windhagen wird im Falle weiterer mitteilenswerter Erkenntnisse und Tatbestände erneut zu einem Informationsabend einladen.


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