Augen auf beim Kauf von Silvesterfeuerwerk
Am Montag, 29. Dezember, startet der Verkauf von Feuerwerk und Böllern für die Silvesternacht. Dazu gibt es Tipps und Regeln zu beachten, für die Verkaufsstellen aber ganz wichtig: auch für den Käufer. Feuerwerksartikel tragen eine Zulassungsnummer (BAM und CE-Zeichen) nur diese Artikel gelten als sicher und sind erlaubt. Hände weg von illegalen Angeboten.
Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am Montag, 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und – ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel, schreibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD).
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Erwachsene, die Feuerwerksmaterial für Jugendliche kaufen, machen sich gegebenenfalls strafbar.
Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Koblenz und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.
Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerk gibt es auch
Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser, enge Altstadtbebauungen) zu beachten.
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Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. Die sollte man in ausreichender Zeit vor dem Anzünden lesen, und vor allem bei Raketen für Standmöglichkeiten sorgen. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.
Viele Tiere, vor allem Hunde leiden in der Silvesternacht, sie sollten geschützt werden und nicht allein in der Wohnung oder womöglich draußen sein. Geschützt vor den oftmals sehr lauten Krachern und Böllern sollten auch Kinder werden, jedes Jahr landen Menschen kurz nach Silvester in den Notaufnahmen der Krankenhäuser, die ein sogenanntes "Knalltrauma" erlitten haben. Das menschliche Ohr reagiert mit sehr schmerzhaften und manchmal dauerhaften Schäden auf diese kurzen aber heftigen Geräusche. Ein "Knalltrauma" entsteht bei sehr kurzen Schallwellen im Bereich von einer bis zwei Millisekunde. Das Innenohr kann dies nicht verarbeiten, es entsteht unter Umständen akuter Hörverlust bis hin zu Gleichgewichtsstörungen. Wird so eine Verletzung nicht behandelt, drohen bleibende Schäden. Das Tragen von Ohrstöpseln für die Personen, die Böller oder ein Feuerwerk anzünden, kann hilfreich sein. Kinder weit genug von den Objekten fernhalten und die Ohren schützen. Da reicht oftmals die Hände über die Ohren zu halten.
Auch gibt es jedes Jahr Unfälle, die nicht sein müssen. Immer wieder gibt es Material das nicht zündet, trotz Prüfnummern. Dann wird oftmals manipuliert und erneut mit Feuerzeug oder Streichhölzern hantiert und dabei explodieren diese Teile in unmittelbarer Nähe der Person und lösen schlimme Verletzungen aus. Einen wesentlich größeren Anteil an den Verletzungen in der Silvesternacht haben illegale Feuerwerkskörper die aus Produktionen ohne Prüfungs- und Zulassungsnummer stammen. Natürlich sind sie billiger und werden leider immer wieder aus oftmals dunklen und illegalen Handelswegen gekauft. Seit Jahren warnen die Behörden vor diesen Käufen, verboten ist das Zeug meistens auch. (hws/SGD)
Für weitere Fragen steht Ihnen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung. Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel.: 0261 / 120-2019