Ehrenamtskarte – VG Unkel ist dabei
Als zehnte Kommune in Rheinland-Pfalz führt die Verbandsgemeinde Unkel die landesweite Ehrenamtskarte ein. Der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch und Verbandsbürgermeister Karsten Fehr unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung.
Unkel. In Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen leisten ehrenamtlich tätige Bürger einen wertvollen Beitrag für die Verbandsgemeinde. Das sagte Fehr am Donnerstag, 22. Januar, als er sich zusammen mit ehrenamtlich Tätigen und dem Staatssekretär in der Verbandsgemeinde-Verwaltung zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung traf. „Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, bei vielen Gelegenheiten die bedeutende, ehrenamtliche Arbeit zu würdigen und hierfür zu danken.“ Mit der landesweit geltenden Ehrenamtskarte sei nun ein modernes und attraktives Instrument zur Anerkennung und Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements geschaffen worden. „Sie verbindet die vielfältigen und symbolischen Formen der Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen.“
Vor den anwesenden Gästen, darunter Ehrenamtliche des Willy-Brandt-Forums und Steuerungsgruppe Fair-Trade, sagte Staatssekretär Hoch: „Mit der Ehrenamtskarte möchte das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen danken und ihnen die Wertschätzung zukommen lassen, die sie verdienen“. Mehr als 60 Kommunen hätten ihr Interesse an der Karte bekundet. Diese lebe besonders von den Vergünstigungen, die von den teilnehmenden Gemeinden bereitgestellt werden. „Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto größer wird die Liste der Vergünstigungen“, meinte Hoch.
In der Verbandsgemeinde Unkel bietet das Willy-Brandt-Forum Inhabern einer solchen Karte eine Vergünstigung des Eintrittspreises an. Die Steuerungsgruppe macht ebenfalls mit und will Berechtigte zu einem jährlich stattfindenden Ehrenamtsfrühstück mit Fair-Trade-Produkten einladen.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt und mindestens 16 Jahre alt ist. Die von der Staatskanzlei ausgestellte Karte ist auf zwei Jahre befristet und kann erneut beantragt werden. Simone Schwamborn
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