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Nachricht vom 26.01.2015    

Neue Regelung bei der Entsorgung von Elektroschrott

Aus gegebenem Anlass weist die Kreisverwaltung auf eine neue Regelung bei der Entsorgung von akkubetriebenen Elektrogeräten hin. Leicht zu entfernende Lithiumbatterien und -akkus müssen vor der Entsorgung entnommen und der separaten Batteriesammlung zugeführt werden.

Leicht zu entfernende Lithiumbatterien und -akkus müssen vor der Entsorgung aus den Geräten entnommen und der separaten Batteriesammlung zugeführt werden. Pole vorher abkleben oder Lithiumbatterien und -akkus zusätzlich in Folienbeutel verpacken.

Kreis Neuwied. Dies gilt sowohl bei der Abholung von Elektrogeräten per Entsorgungsscheck als auch für die eigene Anlieferung an den Wertstoffhöfen. Die Kreisverwaltung bittet darum, die Pole von Lithiumbatterien oder -akkus vor dem Einwurf in die Sammelbehälter abzukleben oder diese Batterien und Akkus zusätzlich in Folienbeuteln zu verpacken. Der Grund ist, dass es bei Kurzschlüssen durch Kontakt mit anderen Batterien zu Bränden oder Explosion kommen kann.

Erkennbar sind betroffene Batterien und Akkus an der Abkürzung "Li" oder dem Wort "Lithium" auf dem Typenschild. Sie werden häufig bei Mobiltelefonen, Notebooks, Elektrofahrrädern und neueren akkubetriebenen Werkzeugen eingesetzt. Weitere Informationen unter Tel. 02631/803-308 (Kreisverwaltung Neuwied).


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