Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel
Seit Dezember 2014 sind einige Übergangsfristen der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgelaufen. Die Verordnung regelt die Rechte der Verbraucher und Pflichten der Vermarkter hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Region. Dr. Elisabeth Seemer von der Landwirtschaftskammer wird am 24. März von 10 Uhr bis 12 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz über die neuen Regelungen informieren. Sie wird erläutern, worauf Direktvermarkter achten müssen und welche Pflichtangaben und Zutatenverzeichnisse zu berücksichtigen sind. Außerdem sind die Kennzeichnungen von Allergenen sowie von Speisen, Getränken und losen Waren weitere Schwerpunkte ihres Vortrages.
Für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder seiner angeschlossenen Verbände beträgt die Teilnehmergebühr 10 Euro für Nichtmitglieder 20 Euro.
Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300 oder per E-Mail: lindner@bwv-net.de.
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