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Nachricht vom 19.03.2015    

Unterhaltsrecht im Pflegefall – wer bezahlt den Heimplatz?

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Ortsverband Bad Honnef, und die Seniorenbeauftragte der Stadt Bad Honnef Iris Schwarz laden zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Unterhaltsrecht im Pflegefall am Montag, den 23. März, um 18 Uhr, in das Foyer des Rathauses, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, ein. Anmeldung erforderlich.

Bad Honnef. Wenn sich Menschen mit Vorsorge und Vermögensübertragung beschäftigen, stoßen sie auf Probleme, Tabus, Unsicherheiten und Fragen. Rechtsanwalt Hans-Oskar Jülicher aus Heinsberg, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker, wird in seinem Vortrag neutrale und fachlich qualifizierte Antworten anbieten.

Unter anderem gibt er Hinweise, wie Vermögen für die Angehörigen erhalten werden kann, denn nicht selten muss im Pflegefall das Familienheim verkauft oder erheblich belastet werden, so dass die Kinder oder nahe Angehörige leer ausgehen. Durch eine optimal und zum richtigen Zeitpunkt gestaltete Vermögensübergabe kann die Inanspruchnahme des, den späteren Erben zugedachten Vermögens, ganz oder teilweise vermieden werden. Gleichzeitig können auf diese Weise später anfallende Erbschaftssteuern sowie Streitigkeiten nach dem Erbfall minimiert werden.

Nach dem Vortrag wird es ausreichend Gelegenheit geben, dem Referenten persönliche Fragen zu stellen. Der Eintritt ist frei. Da das Interesse am Thema groß ist, wird um vorherige Anmeldung bei der Seniorenbeauftragten der Stadt Bad Honnef Iris Schwarz gebeten: Telefon 02224/184-140, E-Mail iris.schwarz@bad-honnef.de.


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