Bestätigter Masernfall im Kreis Neuwied
Am Donnerstagnachmittag, den 19. März erhielt das Gesundheitsamt Neuwied die Meldung eines Masernfalls im nördlichen Kreisgebiet. Die Erkrankung wurde durch Laborergebnisse eindeutig bestätigt. Die Kreisverwaltung gibt dazu die nachstehenden Informationen bekannt.
Kreis Neuwied. „Das Gesundheitsamt nimmt diesen bestätigten Fall zum Anlass die Bevölkerung eindringlich zu bitten, die eigenen Impfdokumente zu überprüfen, ob zwei Masernimpfungen in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Eventuell versäumte Masernimpfungen können bei jedem Haus- und Kinderarzt nachgeholt werden.
Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen ungeimpften jungen Familienvater. Inwieweit seine hochschwangere Ehefrau ausreichend geimpft ist, wird derzeit geklärt. Die Kinder der Familie sind glücklicherweise geimpft.
Masern gehört zu den ansteckendsten Krankheiten. Selbst kurze Kontakte mit dem Betroffenen sind geeignet eine Ansteckung hervorzurufen. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits drei bis fünf Tage vor Auftreten des typischen Hautausschlags und hält bis vier Tage nach Auftreten des Hautausschlags an. Unmittelbar vor Auftreten des Hautausschlags ist die Ansteckungsfähigkeit am größten.
Besondere Sorge bereitet dem Gesundheitsamt daher die Tatsache, dass der Familienvater noch mit beginnenden Krankheitserscheinungen, die bis zum Ergebnis der Laboruntersuchung als Allergie gedeutet wurden, eines seiner Kinder regelmäßig zur Kindertagesstätte gebracht hat.
Derzeit laufen die Ermittlungen des Gesundheitsamtes nach möglichen Kontaktpersonen auf Hochtouren, um einen Ausbruch von Masern im Kreis Neuwied noch zu verhindern. Ob dies noch gelingt hängt davon ab, inwieweit die Personen, die vielleicht auch nur flüchtig Kontakte mit dem Familienvater hatten, ausreichend geimpft waren oder nachweislich eine Maserninfektion in der Vergangenheit durchgemacht haben.
Beate Kölb, Leiterin des Gesundheitsamtes appelliert inständig an alle Bürgerinnen und Bürger ihre Impfpässe zu kontrollieren und gegebenenfalls ihren Impfschutz zu vervollständigen.“
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