Verbandsgemeinderat Dierdorf einstimmig für Bewerbung als LEADER-Region
Am Donnerstag, 19. März, tagte der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Dierdorf. Zentrale Themen waren die Bewerbung der Raiffeisen-Region als LEADER-Region, die Neukalkulation der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung sowie die Neuausschreibung der Strombelieferung.
Dierdorf. Nachdem die Vergabe der aktuellen Sanierungsarbeiten an der Hermann-Gmeiner-Schule in Großmaischeid mit über 170.000 Euro Investitionsvolumen einstimmig beschlossen wurde, lenkte Verbandsbürgermeister Horst Rasbach das Thema auf die geplante Neuaufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung. Derzeit sind laut eines Gutachtens lediglich drei der neun kommunalen Potenzialflächen zur Nutzung von Windenergie geeignet und werden nun auf artenschutzrechtliche Konflikte überprüft, um im Anschluss geeignete Flächen in das Aufstellungsverfahren zu überführen. Der Antrag wurde bei einer Enthaltung beschlossen.
Die gemeinsame Bewerbung der vier Verbandsgemeinden der Raiffeisen-Region, Dierdorf, Flammersfeld, Puderbach und Rengsdorf, und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile für die Verbandsgemeinde Dierdorf stellten einen weiteren Punkt der Tagesordnung dar. Im Zuge der Bewerbung ist von allen teilnehmenden Verbandsgemeinden eine Verpflichtungserklärung abzugeben, welche die Finanzierung des Eigenanteils von zehn Prozent der Fördersumme garantiert. Für die Ratsmitglieder galt es, der Übernahme des Eigenanteils für die Verbandsgemeinde Dierdorf in Höhe von 43.750 Euro, welcher sich über einen Zeitraum von rund sechs Jahren verteilt, zuzustimmen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Mit den Fördermitteln aus EU-Töpfen für LEADER-Regionen werden Projekte finanziert, die im Rahmen einer lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) festgelegt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März, eine Anerkennung könnte schon im Sommer erfolgen. Obwohl die Grundhaltung im Rat durchaus positiv war, gab es auch parteiübergreifend skeptische Stimmen hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens für die Region. Dennoch wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt.
Für ein wenig Disharmonie sorgte die Neukalkulation der Investitionskostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen, -wege und -plätze. Die Neukalkulation der zuletzt im Jahr 2006 kalkulierten Gebühren sieht für die erstmalige Herstellung einen Anteil von 16,14 Euro pro Quadratmeter vor, bislang waren es 12,85 Euro. Die Erneuerung in offener Bauweise kostet pro Quadratmeter laut neuer Kalkulation 23,92 Euro, bei der neuen Inliner-Bauweise kommt ein Investitionsanteil von 10,62 Euro zustande. Thomas Vis von der CDU-Fraktion gab zu Bedenken, dass dieses Neukalkulation rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten soll. „Dies ist eine gravierende Erhöhung, die sich im Endeffekt auf die Bürger zurückschlägt und alle Erschließungsmaßnahmen, die nach dem 1. Januar erfolgt sind, einschließt“, betonte Vis. Horst Rasbach entgegnete, dass die Neukalkulation auf Beschluss des Rates hin zum 1. Januar 2014 erfolgte und somit eine nachträgliche Änderung nicht möglich sei. Zudem herrschte bei der Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Herstellung und einer Erneuerung zwischen den Ratsmitgliedern Uneinigkeit. Der Antrag wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen.
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Der per Eilentscheidung gekündigte Stromlieferungsvertrag, macht gegenwärtig die Teilnahme an einer Neuausschreibung im Bündelverfahren möglich. Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der Frage, welche Stromart in der Neuausschreibung explizit angefragte werden soll. „Wenn der Gesetzgeber keine Auflagen macht, sollte der günstigste Anbieter gewählt werden und nicht explizit auf Ökostrom bestanden werden, um die Kosten für den Bürger so gering wie möglich zu halten“, betonte Horst Rasbach. Laut seinen Ausführungen beziehen fast alle Lieferanten zu einem großen Teil Ökostrom, wonach dieser auch bei dem günstigsten Anbieter nicht ausgeschlossen wäre. Dem Antrag wurde mit zwei Gegenstimmen stattgegeben.
Ebenso per Eilentscheidung wurde die Aufnahme eines zinslosen Landesdarlehens in Höhe von 32.000 Euro bewilligt, welches bislang nicht geförderte Restkosten der Klärschlammentsorgung der Kläranlage Wienau auf der Kläranlage Selters finanziert. (EK)
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