Informationsveranstaltung "Unterhaltsrecht im Pflegefall"
"Unterhaltsrecht im Pflegefall - wer bezahlt den Heimplatz?" war der Titel einer Informationsveranstaltung im Ratssaal der Stadt Bad Honnef, zu dem der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VdK) und die Seniorenbeauftragte der Stadt Bad Honnef Iris Schwarz eingeladen hatten.
Bad Honnef. Um die 50 Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßte Seniorenbeauftragte Iris Schwarz. Sie zog das Fazit, dass der Vortrag von Rechtsanwalt Oskar Jülicher aus Heinsberg über die rechtlichen Gegebenheiten, wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, gut strukturiert und auf das Wesentliche konzentriert war.
Martin Gadow, Bezirksgeschäftsführer des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VdK), machte zu Beginn bei Begrüßung und Einführung darauf aufmerksam, dass dies bereits die dritte gemeinsam organisierte Veranstaltung der Stadt Bad Honnef mit dem VdK war.
Referent Rechtsanwalt Oskar Jülicher besprach das Thema "Unterhalt im Pflegefall" ausführlich. Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, die hohen Pflegekosten im Alter zu bezahlen, hat der Sozialhilfeträger zu prüfen, ob Ehepartner oder Kinder zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden können.
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Folgende Fragen klärte der Referent: Wer muss Unterhalt leisten? Welche Rangverhältnisse bestehen bei mehreren Verpflichteten? Welches Einkommen und Vermögen muss eingesetzt werden und welches Einkommen muss dem Unterhaltsverpflichteten als sogenannter Selbstbehalt verbleiben? Auch die Frage, ob ein Ehegatte zu Unterhaltszahlungen für die Schwiegereltern verpflichtet werden kann, wurde besprochen. Der Referent ging auf die verschiedenen Möglichkeiten der Vermögensübertragung ein und machte auf die Risiken sowie eventuellen Vor- und Nachteile aufmerksam. Nach dem Vortrag nahmen Zuhörerinnen und Zuhörer die Gelegenheit wahr, persönliche Fragen an den Referenten zu richten.
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