Abfallzweckverband REK traf grundlegende Entscheidungen
Der Abfallzweckverband REK Rheinische Entsorgungs-Kooperation tagte am Donnerstag, 2. Juli, erstmals in seiner erweiterten, neuen Besetzung auf der Abfallentsorgungsanlage in Linkenbach. Bereits Ende März hatten die REK-Gründungsmitglieder Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn den Beitritt des Kreises Neuwied und des Rhein-Lahn-Kreises beschlossen.
Kreis Neuwied. "Seit dem 22. Juni 2015 ist der erweiterte Abfallzweckverband REK von der zuständigen Kommunalaufsicht, der Bezirksregierung Köln, kommunalaufsichtsrechtlich genehmigt. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt in der von der Politik geforderten interkommunalen Zusammenarbeit getan", erklären die beiden REK-Geschäftsführer Achim Hallerbach und Manfred Becker.
Jetzt wählten die kommunalen Vertreter der vier im Zweckverband organisierten Gebietskörperschaften in der 16-köpfigen Verbandsversammlung den Bonner Stadtverordneten Christian Gold zum Vorsitzenden des Gremiums und den Kreistagsabgeordneten Werner Albrecht (Rhein-Sieg-Kreis) zu seinem Stellvertreter. Neuer Verbandsvorsteher ist Frank Puchtler, Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, seine Vertreterin ist die Erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram, ebenfalls aus dem Rhein-Lahn-Kreis.
Der Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) wurde 2009 durch die Bundesstadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis gegründet. Seitdem werden schrittweise die kommunalen Aufgaben der Verbandsmitglieder auf den Verband übertragen, um im Rahmen eines kommunalen Anlagen- und Entsorgungsverbundes gemeinsam die kommunalen Abfallbehandlungsanlagen im Verbandsgebiet zu nutzen und transparente, langfristig stabile Gebühren für den Bürger zu sichern.
Mit dem Beitritt des Kreises Neuwied und des Rhein-Lahn-Kreises in Rheinland-Pfalz gehören dem Zweckverband REK seit 2015 zwei weitere Mitglieder an. Damit ist eine von den Kommunalaufsichtsbehörden beider Bundesländer befürwortete kommunale Kooperation entstanden, die über die Landesgrenzen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hinaus reicht und den Zielen des neuen Landesabfallplanes in NRW und dem Landesabfallkonzept in Rheinland-Pfalz folgt, in denen die Kommunalisierung und die kommunale Kooperation ausdrücklich gewünscht sind.
"Damit wurde ein Meilenstein in der interkommunalen Zusammenarbeit von entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften gesetzt, der auf eine langfristige und im Sinne der Bürgerschaft angelegten Zusammenarbeit ausgerichtet ist", erklärten die REK-Geschäftsführer Achim Hallerbach und Manfred Becker. Beide betonten, dass die kommunale Kooperation auf Augenhöhe geschehe und der bundeslandübergreifende Zusammenschluss über den Staatsvertrag legitimiert sei.
Vorausgegangen war eine seit 2010 inhaltliche Zusammenarbeit mit dem REK. Eine seit 2012 durchgeführte Biomassestudie von elf Gebietskörperschaften im nördlichen Rheinland-Pfalz inklusive der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis verstärkte den Schulterschluss. "Dieser Prozess hat letztendlich die heutigen Akteure zusammengeführt", unterstrich Manfred Becker. "Unser Dank gilt aber auch dem Land Rheinland-Pfalz, welches die Biomassestudie finanziell gefördert und die Bemühungen der Kommunalisierung sowie der kommunalen Kooperation ausdrücklich unterstützt hat", sagte Achim Hallerbach.
"Der Zweckverband REK als Aufgabenträger gewährleistet für seine vier Mitglieder die hoheitliche Abfallentsorgung autark, also in kommunaler Hand, nachhaltig und mit hohen ökologischen und sozialen Standards", erklärt Achim Hallerbach, Sprecher der REK-Geschäftsführung und 1. Beigeordneter des Kreises Neuwied. Die interkommunale Kooperation gewährleiste zudem Entsorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und führe auch dauerhaft zu einer Reduzierung der Abfalltransporte im Verbandsgebiet.
Zudem entschied der Zweckverband in der gestrigen Sitzung darüber, wie er zukünftig die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wahrnehmen wird. Mit dem Beitritt des Landkreises Neuwied sowie des Rhein-Lahn-Kreises ist der Verband nunmehr eigenverantwortlich unter anderem für Aufgaben der Sammlung und des Transports, für die Bioabfall- und Sperrmüllentsorgung sowie für die thermische Behandlung der überlassungspflichtigen Abfälle aus Teilen des Verbandsgebiets zuständig.
Der REK nutzt zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben gemäß Verbandssatzung vorrangig die Anlagen und Einrichtungen seiner Zweckverbandsmitglieder. Die Verbandsversammlung beschloss auch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Zweckverbandes an der Bonner Müllverwertungsanlage (MVA) durch den Erwerb eines Gesellschaftsanteils an der MVA GmbH, der allerdings noch durch die Bezirksregierung in Köln genehmigt werden muss.
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