Polizei warnt: Kiesgrube ist keine Badeanstalt
Ein Betreiber einer Kiesgrube im Stadtteil Neuwied-Engers bat am Freitag- und Samstagnachmittag, 3./4. Juli um polizeiliches Einschreiten, da sich aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen mehrere Personen an seiner Kiesgrube aufhalten und trotz Aufforderung das Gelände nicht verlassen.
Neuwied. An der Kiesgrube weisen Schilder mit der Aufschrift „Betreten verboten“ und dem Warnhinweis „Lebensgefahr“ auf ein Betretungsverbot des Privatgrundes hin. Am Freitag wurden zwölf Personen und am Samstag sechs Personen angetroffen. Sie haben sich nun wegen Hausfriedensbruchs zu verantworten.
Den Besuchern ist nicht bewusst, welchen Gefahren sie sich an einer solchen Örtlichkeit aussetzen. Ein unbedachter Tritt kann gefährlich sein, da durch die lockere Lagerung und das unterschiedliche Materialgemisch von Sand und Kies der Sand durch leichte Erschütterungen ins Rutschen kommen kann.
Gefährlich sind zudem die unterschiedlichen Temperaturen der Wasserschichten. Das Gefährliche an diesen ist der Schock, den sie auslösen können. Die Gefäße sind wegen der hohen Temperatur im Sommer geweitet. Wenn man plötzlich ins kalte Wasser springt, ziehen sie sich schlagartig zusammen. Dann drohen Kreislaufstillstand und Ertrinken. Außerdem gibt es im Wasser verborgene, „spleißige“ Stahlseile. Hier ist die Verletzungsgefahr besonders groß. Im See befinden sich Abbaugeräte, die so gesichert sind. Die Stahlseile sind ständig in Bewegung und können Badende unvermittelt in die Tiefe ziehen.
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Auch wenn solche Örtlichkeiten besonders verlockend sind, so ist eine überwachte Badeanstalt zu bevorzugen.
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