Trinkwasserversorgung aus Brunnen „Steimel 2“ gesichert
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen „Steimel 2“ zugunsten der Verbandsgemeinde Puderbach ausgewiesen. Damit soll das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor allem vor chemischen, biologischen und physikalischen Beeinträchtigungen geschützt werden.
Puderbach. Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Eine wesentliche Aufgabe der SGD Nord liegt daher in der ökologischen Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Ziel ist es, diese auch für künftige Generationen nachhaltig zu sichern.
Das zwischen den Ortslagen Steimel und Sensenbach gelegenen Wasserschutzgebiet hat eine Größe von etwa 40 Hektar und wird durch drei Schutzzonen gebildet, für die bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen. Die Anforderungen der unterschiedlichen Schutzzonen werden durch den Schutzgebietskatalog festgelegt. Hier finden sich nach Schutzzonen gestaffelte Regelungen für Baumaßnahmen, gewerbliche-, land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Infrastruktur und Abwasserbeseitigung. Daher ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ein wichtiges Instrumentarium für den vorbeugenden Grundwasserschutz.
In der Verbandsgemeinde Puderbach wird bis auf einen geringen Anteil, Wasser aus Eigengewinnung genutzt, das bedeutet aus Brunnen oder Quellfassungen innerhalb des Gemeindegebietes. Nur drei Prozent müssen in das Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Puderbach zugeliefert werden. Zur Versorgungsoptimierung wurde 2014 der Hochbehälter Keltenhügel errichtet. Hier wird unter anderem das aus dem Brunnen „Steimel 2“ geförderte Wasser gespeichert. Aktuell hat die Verbandsgemeinde Puderbach das Recht, aus dem Brunnen jährlich insgesamt bis zu 27000 Kubikmeter Grundwasser zu entnehmen. Durch den Hochbehälter Keltenhügel werden die Ortslagen Lautzert, Oberdreis, Woldert, Hilgert, Steimel, Weroth, Alberthofen, Rodenbach, Neitzert, Udert, Ratzert, Puderbach, Richert, Strunkeich, Haberscheid, Niederdreis und Hanroth mit Wasser versorgt.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen. Die Richtlinie soll einen europäischen Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleisten. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Richtlinie gibt innerhalb der EU und festgesetzter Fristen vor, dass nach einheitlichen Kriterien ein guter ökologischer Zustand der Gewässer erreicht werden soll.
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