Einladung zur Wahl eines Senioren- und Behindertenbeirates
Zur verstärkten Wahrnehmung der Interessen der älteren und/oder behinderten Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Unkel hat der Verbandsgemeinderat Unkel in der Sitzung am 24. September die Einrichtung eines Senioren- und Behindertenbeirates beschlossen.
Unkel. Die Verbandsgemeinde Unkel leistet mit der Wahl einen Beitrag, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe und eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender und behinderter Menschen in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen. Die mit der UN-Behindertenrechtskonvention verbundenen Ziele und Inhalte sollen auch auf der kommunalen Ebene der Verbandsgemeinde Unkel realisiert werden.
Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates werden nach der vorgenannten Satzung in einer eigens dazu vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel einberufenen Versammlung für die Dauer der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Unkel, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Unkel haben oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches ( SGB ) Neuntes Buch ( IX ) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- sind, das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Unkel haben und jeweils nicht nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auf Grund dessen lädt der Bürgermeister Karsten Fehr diese Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Wahlversammlung am Donnerstag, 22. Oktober um 18 Uhr, im großen Sitzungssaal im Rathaus der Verbandsgemeinde Unkel, Linzer Str. 4, 53572 Unkel, ein.
Der Senioren- und Behindertenbeirat der Verbandsgemeinde Unkel hat fünf bis zu neun Mitglieder. Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Unkel, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Unkel haben und nicht nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlvorschläge können bis zu Beginn der Wahlhandlung bei Bürgermeister Fehr, Linzer Str. 4, 53572 Unkel, abgegeben werden.
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